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Politik

Landtag in Schleswig-Holstein beschließt eine Pflegekammer

Donnerstag, 16. Juli 2015

Kiel – Schleswig-Holstein erhält eine Pflegekammer. Das hat der Landtag gestern beschlossen. Schleswig-Holstein wird damit nach Rheinland-Pfalz das zweite Bundesland sein, das eine Pflegekammer erhält. Gesundheitsministerin Kristin Alheit (SPD) warb in ihrer Rede für die Kammer und forderte die Pflegenden auf, sich darin zu engagieren.

„Seien Sie von Anfang an dabei, wenn es darum geht, dieses neue Repräsenta­tionsorgan, diese Stimme der Pflege, zu gestalten. Engagieren Sie sich, machen Sie die Kammer aktiv zu Ihrer Sache, damit diese Kammer Ihrer Sache, der Sache der Pflegenden dient“, sagte sie. Die Ministerin betonte, dass die Kammer dazu beitragen werde, die Pflege zu stärken. „Mit der Kammer werden wir erleben, dass die Pflegenden eine gemeinsame Stimme haben, gemeinsame Positionen formulieren und auf Augenhöhe mit den anderen Akteuren der Gesundheitsversorgung und -politik das Wort erheben“, so die Ministerin.

Zu den Aufgaben der Kammer gehören die Interessenvertretung, Weiterbildungen, Qualitätssicherung, Regelung und Überwachung der Berufspflichten der Kammer­mitglieder, Unterstützung und Beratung von Kammermitgliedern und die Erhebung einer Pflegeberufestatistik, die erstmals die landesweite Beschäftigungssituation abbilden soll.

Die Verhandlung von Tarifen oder Gebühren pflegerischer Leistungen bleibt weiterhin Aufgabe der Gewerkschaften, Arbeitgeber oder Kostenträger. Auch die Regelung der Ausbildung erfolgt wie bislang durch den Bundesgesetzgeber.

Schon seit Jahren überlegen Gesundheitspolitiker auch in anderen Bundesländern, ob sie in ihrem Land eine Pflegekammer einrichten sollen oder nicht. Hauptargument der Befürworter ist, dass sie den Pflegekräften mehr politisches Gewicht geben wollen. Die Pflegeverbände begrüßen dies.

„Es ist alternativlos: Die Pflege – immerhin die größte Berufsgruppe im Gesundheits­wesen – muss ihre Belange endlich selbst in die Hand nehmen und die Zukunft unseres Versorgungssystems stärker mitgestalten können. Die Verkammerung ist unverzichtbar, wenn wir eine gute pflegerische Versorgung auf Dauer sichern wollen“, sagte der Präsident des Deutschen Pflegerates, Andreas Westerfellhaus, im Deutschen Ärzteblatt.

Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste, argumentierte – ebenfalls im Deutschen Ärzteblatt – dagegen: „Eine Pflegekammer würde angestellte Fachkräfte auch gegen ihren erklärten Willen in einem Zwangssystem organisieren, welches aus eigenen Mitteln der Mitglieder verpflichtend zu finanzieren wäre. Der Regelungsbereich einer Pflegekammer bliebe – da beißt die Maus keinen Faden ab – dabei deutlich eingeschränkt“, sagte er. © hil/aerzteblatt.de

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