Ärzteschaft
Kinderpsychiater begrüßen erweiterte Früherkennungsuntersuchungen
Dienstag, 21. Juli 2015
Mainz – Der Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland (bkjpp) hat die neue sogenannte Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) als „Meilenstein für die Früherkennung emotionaler und sozialer Entwicklungsauffälligkeiten“ begrüßt.
Im Juni hat der G-BA nach zehnjährigen Beratungen eine Neuauflage der Richtlinie beschlossen. Sie kann voraussichtlich Anfang 2016 in Kraft treten, wenn das Bundesministerium für Gesundheit sie nicht beanstandet und das Kinder-Untersuchungsheft („Gelbes Heft“) als Anlage der Richtlinie angepasst wurde.
Kinder haben nach dem fünften Sozialgesetzbuch Anspruch auf Früherkennungsleistungen. Die konkreten Inhalte bestimmt die Kinder-Richtlinie. Sie enthält alle Früherkennungsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. So regelt sie unter anderem das Neugeboren-Screening und die Termine und Inhalte der sogenannten U-Untersuchungen.
„Bislang konzentrierte sich die Früherkennung bei Kindern auf die körperliche, die motorische und sprachliche Entwicklung des Kindes. Künftig wird der Kinderarzt auch die emotionale, kognitiv-perzeptive und psychosoziale Entwicklung beurteilen“, erläuterte Christa Schaff aus dem Vorstand des bkjpp. Auch die Interaktion des Kindes mit seiner Hauptbezugsperson wird gezielt beobachtet.
„Nach der neuen Richtlinie soll der Kinderarzt im Verlauf des ersten Lebensjahres altersentsprechende Reaktionen des Kindes auf seine Bezugsperson, die Stimmung des Kindes und sein Kontaktverhalten strukturiert einschätzen“, so die Kinderpsychiaterin. Sie begrüßte außerdem, dass der Kinderarzt die Eltern im Rahmen der U-Untersuchungen zu besonderen Problembereichen beraten soll, zum Beispiel zum Thema Schreibabys und für ältere Kinder zum Medienkonsum und zum Thema Suchtverhalten.
„Wir hätten uns aber gewünscht, dass die Richtlinie bestimmte Erkrankungen der Eltern – vor allem Depressionen und Suchterkrankungen – als Risikofaktoren für die Entwicklung der Kinder klar benennt. Dies ist nicht erfolgt“, erläuterte Schaff einen Kritikpunkt des Verbandes an der neuen Richtlinie. Diese bedeute aber dennoch einen großen Fortschritt bei der Früherkennung von Verhaltensauffälligkeiten im Kindesalter.
„Wie die neuen Bausteine der Richtlinie dazu beitragen werden, um Verhaltensauffälligkeiten und mögliche familiäre Belastungen frühzeitig zu erkennen, wird sich erst im Rahmen der Umsetzung der neuen Kinder-Richtlinie zeigen – die Voraussetzungen dazu sind aber wesentlich besser als in der Vergangenheit“, sagte der Vorsitzende des Berufsverbandes, Gundolf Berg. © hil/aerzteblatt.de
