Ärzteschaft
Ärztekammer Hessen wehrt sich gegen IGeL-Kritik
Dienstag, 21. Juli 2015
Frankfurt – Selbstzahler-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen, IgeL) sind nach Auffassung der Landesärztekammer Hessen häufig zu Unrecht in der Kritik. „IGeL stärken den Handlungsspielraum und das Selbstbestimmungsrecht der Patienten. Denn sie bieten gesetzlich Versicherten die Möglichkeit, auch außerhalb des Versorgungsspektrums der gesetzlichen Krankenkassen medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen“, sagte der Hessische Ärztekammerpräsident Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach. Dazu zählten Früherkennungsleistungen wie Ultraschall-Untersuchungen zur Krebsvorsorge, die medizinische Beratung vor Fernreisen, kosmetische Operationen oder Laboruntersuchungen, die nicht in Verbindung mit einer Erkrankung stehen.
Der Kammerpräsident betonte, dass Ärzte den Patienten Selbstzahlerleistungen niemals aufdrängen dürften. „Ärzte, die Ängste ihrer Patienten dazu nutzen, ihnen Leistungen auf Privatrechnung anzuraten, verstoßen gegen das Berufsrecht und werden von der Ärztekammer geahndet“, so Knoblauch zu Hatzbach. Wichtig sei, klare Regeln beim Umgang mit Selbstzahler-Leistungen einzuhalten. „Seriöse Aufklärung und Beratung über den Nutzen und gegebenenfalls auch ein mögliches Risiko von IGeL müssen für Ärzte selbstverständlich sein“, bekräftigt der hessische Ärztekammerpräsident.
Eine gute Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Patienten bei den Selbstzahlerleistungen biete der von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung herausgegebene Ratgeber „Selbst zahlen?“. © hil/aerzteblatt.de

Warum sagt die Kammer nicht,
Warum sagt die Kammer nicht, dass in D für gesetzlich Versicherte eine optimale Therapie gesetzlich verboten ist, dass der §12 im SGB V eine maximal durchschinttliche (Schulnote 4) Behandlung durch Vertragsärzte fordert?

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