Ausland
Brite scheitert mit Forderung nach assistiertem Suizid
Dienstag, 21. Juli 2015
London – In Großbritannien ist erneut ein Patient mit der Klage auf ärztlich assistierten Suizid gescheitert. Ein Gericht in London wies laut Sender BBC (Dienstag) die entsprechende Forderung eines 50-jährigen Mannes ab, der am sogenannten Locked-In-Syndrom leidet und fast vollständig gelähmt ist. Die Entscheidung erfolgte wenige Tage nachdem der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg zwei ähnliche Klagen von Briten als unzulässig abgewiesen hatte.
Der Kläger im aktuellen Fall, der als „Martin” bezeichnet wird, möchte ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen dürfen, um seinem Leben ein Ende zu setzen. Er argumentiert, dass das Verbot einer solchen Leistung sein Grundrecht auf Privatleben nach der Europäischen Menschenrechtskonvention einschränkt. Zudem sieht er das Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit beeinträchtigt, weil ihm eine einschlägige medizinische Beratung verwehrt werde. Seine Anwälte kündigten laut dem Sender Berufung an.
© kna/aerzteblatt.de

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