Ärzteschaft
Unterstützung für die Versorgung von Asylbewerbern
Dienstag, 28. Juli 2015
Mainz – Material für Ärzte, das ihnen dabei hilft, Flüchtlinge und Asylbewerber zu betreuen, gibt der Mainzer Verein „Armut und Gesundheit in Deutschland“ zusammen die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz heraus.
Asylbewerber werden während der ersten Wochen des Asylverfahrens in der Regel in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht. Das Asylverfahrensgesetz sieht für diese Zeit eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane vor.
Bei einem positiven Befund werden die Betreffenden ärztlich versorgt. Neben diesem Pflichtprogramm gibt es freiwillige, weitergehende Untersuchungen, die Impfungen und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder beinhalten. Hierbei wird auch eine Krankenakte angelegt, die den Patienten ausgehändigt wird, bevor sie aus den Erstaufnahme-Einrichtungen in die Kommunen umziehen.
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Werden sie dort krank, erhalten sie Leistungen gemäß des Asylbewerberleistungsgesetzes. Dieses sieht jedoch nur eine Behandlung von Schmerzzuständen oder akuten Erkrankungen vor. „Ärzten in den Gemeinden haben oft Fragen, welche Leistungen im Einzelnen hierzu zählen. Der neue Informations-Flyer bietet hier einen raschen Überblick“, erläutert Gerhard Trabert, Vorsitzender des Vereins Armut und Gesundheit in Deutschland.
Der Verein hat mit der Ärztekammer außerdem Anamnesebögen in 15 Sprachen vorbereitet. Diese Bögen, die in allen Sprachen gleich aufgebaut sind, sollen Arzt und Patienten über erste Sprachbarrieren hinweghelfen. Zum übersichtlichen Abgleich ist der Anamnesebogen in deutscher Sprache genauso strukturiert wie die fremdsprachlichen Bögen. © hil/aerzteblatt.de

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