Politik
Verbände und Opposition fordern Nachbesserungen am Anti-Korruptionsgesetz
Mittwoch, 29. Juli 2015
Berlin – Ärzte, Patienten und Krankenkassen haben das Gesetz der Bundesregierung zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen begrüßt, aber auf zahlreiche Defizite und Unklarheiten hingewiesen. Das Kabinett hat den Entwurf für das Gesetz heute verabschiedet. Es geht jetzt in das parlamentarische Verfahren.
„Bei der Einführung eines Straftatbestandes für Korruption im Gesundheitswesen sollte der Gesetzgeber eine präzise Abgrenzung der Korruption zur Kooperation vornehmen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass jede Form des medizinischen Zusammenwirkens zunächst unter dem Generalverdacht der Korruption steht“, sagte Mark Barjenbruch, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN).
„Differenzierte Regelungen“ forderte auch der Präsident der Ärztekammer Hessen, Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach. Unbestimmte Rechtsbegriffe, wie etwa eine Bevorzugung „in unlauterer Weise“, führten zu Rechtsunsicherheiten unter den Heilberufen. „Von wenigen schwarzen Schafen abgesehen, arbeitet die überwiegende Zahl der Ärzte und anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen aber völlig korrekt“, betonte der Ärztekammer-Präsident.
„Erhebliche Rechtsunsicherheit in Bezug auf bestimmte Kooperationsmodelle und damit das Bedürfnis nach Klarstellung“ sieht auch der Vorsitzende des Hartmannbundes, Klaus Reinhardt.
„Korruption im Gesundheitswesen muss bekämpft werden. Aber dieser Gesetzesentwurf schafft in seiner bisherigen Form mehr Verwirrung als Klarheit“, kritisierte der Vorsitzende des Spitzenverbandes ZNS, Frank Bergmann. Er wies daraufhin, dass der Versorgungsdruck in den ZNS-Fächern immer mehr steige. „Nur mit einer intensiven strukturierten Zusammenarbeit aller Akteure in der Region – also Netzstrukturen – können wir diese Patienten ohne überlange Wartezeiten qualitativ hochwertig betreuen“, betonte Bergmann. Der SPiZ fordere daher vom Gesetzgeber Rechtssicherheit für die gewollte und notwendige Zusammenarbeit von Heilberuflern.
„Es ist gut, dass die Bundesregierung gegen Korruption von Ärzten, Pflegekräften und Apothekern vorgeht“, sagte Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Er kritisierte aber, dass laut dem Gesetzentwurf Polizei und Staatsanwaltschaft in aller Regel nur auf Antrag ermitteln könnten. „Bei einem Anfangsverdacht müssen die Ermittlungsbehörden von sich aus tätig werden. Deshalb brauchen wir in allen Ländern Schwerpunktstaatsanwaltschaften“, so Brysch.
Unterstützung erhält die Patientenorganisation darin von der Fraktion „Die Linke“ im Bundestag. Deren Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte, Kathrin Vogler, bezeichnete es als „nicht nachvollziehbar, dass nur Ärzteorganisationen, Berufsverbände und Krankenkassen Strafanträge stellen dürfen“. Auch Patienten und medizinische Fachangestellte, denen Korruption auffalle, müssten Anzeige erstatten dürfen. „Dafür brauchen die Angestellten einen umfassenden Whistleblowerschutz, damit das Aufdecken von Korruption nicht zum Verlust des Arbeitsplatzes führt“, forderte Vogler.
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Überwiegend zustimmend äußerten sich die Innungskrankenkassen (IKK) zum Gesetz: „Mit der Einführung eines neuen Straftatbestandes der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen ist die erfolgreiche Verfolgung von korruptiven Praktiken endlich möglich, dafür haben sich die Innungskrankenkassen seit Jahren eingesetzt“, sagt Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender der IKK.
Der Gesetzentwurf sieht vor, einen neuen Paragrafen 299a ins Strafgesetzbuch aufzunehmen, der Bestechung oder Bestechlichkeit im Gesundheitswesen mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe ahndet. Die Strafandrohung gilt für Heilberufler – also auch für Apotheker, Pflegekräfte, Physiotherapeuten und andere – und für jene, die ihnen unzulässige Vorteile versprechen, zum Beispiel von Seiten der Industrie. Nach Paragraph 300 drohen bei besonders schweren Fällen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. © hil/aerzteblatt.de

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