Ärzteschaft
KV Bayerns baut Förderprogramme zur Niederlassung aus
Mittwoch, 12. August 2015
München – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayerns hat die Förderprogramme zur Niederlassung im Land erweitert. Hintergrund sind Beschlüsse des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zu Unterversorgung und drohender Unterversorgung. Auf dieser Basis hat die KV für die betreffenden Planungsbereiche spezifische Förderprogramme aufgelegt.
Danach können Hausärzte Förderprogramme in Feuchtwangen, Ansbach Nord, Selb, Vilsbiburg, Dinkelsbühl, Wassertrüdingen, Ingolstadt Süd, Schweinfurt Nord, und Spessart in Anspruch nehmen.
Für Hautärzte existieren Förderprogramme in den Landkreisen Haßberge und Neustadt / Bad Windsheim, für HNO-Ärzte im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge, für Kinder- und Jugendpsychiater in der Raumordnungsregion Oberpfalz-Nord, für Urologen im Landkreis Bad Kissingen und für Augenärzte in den Landkreisen Kronach und Kitzingen.
Ärzte, die in diesen Regionen eine Praxis übernehmen oder neu aufbauen, können eine Niederlassungsförderung in Höhe von bis zu 90.000 Euro erhalten. Die Errichtung einer Filiale wird mit bis zu 22.500 Euro bezuschusst. Außerdem fördern KV und Kassen die Beschäftigung einer hausärztlichen Versorgungsassistenz (VERAH). Zuschüsse sind weiterhin möglich für Praxisfortführungen von Ärzten, die das 63. Lebensjahr bereits überschritten haben sowie für die Weiterbildung von Ärzten der entsprechenden Fachgruppe.
„Die Finanzierung der Fördermaßnahmen erfolgt aus einem Strukturfonds, für den die KV und die Krankenkassen zu gleichen Teilen Finanzmittel zur Verfügung stellen“, heißt es auf der Internetseite der KV.
© hil/aerzteblatt.de

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