Ärzteschaft
Welche Parkinsonpatienten noch Autofahren dürfen
Mittwoch, 19. August 2015
Berlin – Morbus Parkinson führt zu körperlichen, psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen, die das Autofahren gefährlich machen können. Erster Ansprechpartner bei der Frage der Fahreignung ist immer der behandelnde Arzt. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) hin. „Über die Fahreignung wird immer im Einzelfall entschieden. Es gibt keine allgemein gültigen Richtlinien“, erläutert Carsten Buhmann, ärztlicher Leiter des Bereichs Neurologie am Ambulanzzentrum des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE).
Mögliche Symptome der Parkinsonerkrankung sind schwere motorische Beeinträchtigungen wie Tremor oder Bewegungsstarre, Demenz, Aufmerksamkeitsstörungen, Halluzinationen oder Sehstörungen. „Schon eines dieser Symptome reicht, um seine Fahreignung zu verlieren“, sagt Buhmann. Auch die Medikamente gegen die Parkinson-Krankheit könnten die Fahrfähigkeit einschränken. Sie machten zum Teil müde, führten zu Schlafattacken, zum Verlust der Impulskontrolle oder förderten aggressives Verhalten.
Parkinsonpatienten dürfen nur bei erfolgreicher Therapie, oder wenn die Krankheit noch leicht verläuft, selbst ein Auto führen. Das besagen die Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung der Bundesanstalt für Straßenwesen. Alle ein bis vier Jahre muss ein Arzt oder Psychologe beurteilen, ob die Fahreignung bezogen auf die Krankheit noch besteht.
Allerdings existiert laut Buhmann kein standardisierter Test, der zuverlässige Aussagen über die Fahreignung der Patienten liefern kann. „Wer zum Beispiel morgens seine Medikamente einnimmt und danach kurz müde wird, kann abends durchaus fahrtauglich sein, weil die Nebenwirkungen nach einigen Stunden abnehmen“, erläutert der Neurologe.
Manchmal schätzten aber auch Neurologen ihre Patienten aufgrund ihrer Beschreibungen fahrtüchtiger ein, als sie es sind, denn mögliche Schwierigkeiten beim Steuern eines Autos seien beim Arztgespräch nicht immer offenkundig. „Das Problem ist, dass der Arzt nicht mitfährt und sich selbst kein Bild von der Fahrfähigkeit des Patienten machen kann“, so Buhmann. Auch Fahrsimulatoren könnten das reale Autofahren in der Stadt oder auf der Autobahn nicht exakt abbilden.
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Parkinsonpatienten könnten aber ihre Fahrtauglichkeit in Fahrschulen prüfen lassen, die speziell auf Menschen mit Handicap ausgerichtet sind. Auch der TÜV bietet laut der DGN solche Fahrstunden mit einem Fahrlehrer an.
Buhmann weist daraufhin, dass Menschen mit Parkinson generell unsicherer fahren als Gesunde in ähnlichem Alter. Bei einer Befragung von mehr als 3.000 Parkinsonpatienten gaben 15 Prozent an, in den letzten fünf Jahren einen Unfall gehabt zu haben – elf Prozent davon waren selbst der Unfallverursacher.
© hil/aerzteblatt.de

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