Ärzteschaft
Bundesärztekammer fordert Gesundheitskarte für alle Flüchtlinge
Freitag, 21. August 2015
Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat kritisiert, dass Flüchtlinge per Gesetz diskriminiert würden. So erlaube das Asylbewerberleistungsgesetz nur die Behandlung akuter Erkrankungen, und auch dies nur nach behördlicher Genehmigung. „Damit werden wir Ärzte indirekt zu Sozialrichtern am Patienten, denn wir könnten diese Menschen besser behandeln“, erklärte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery in einem Video-Statement.
Ihm zufolge hatte schon der 118. Deutsche Ärztetag beklagt, „dass in der Regel medizinisch nicht oder nicht ausreichend geschultes Personal in den Sozial- und Ausländerbehörden den Gesundheitszustand der potenziell Leistungsberechtigten einschätzt.“ Dabei würden häufig gravierende gesundheitliche Probleme übersehen oder falsch bewertet. Montgomery betonte, dass nur medizinisch ausreichend geschultes Personal körperliche und seelische Krankheiten adäquat erkennen und angemessene Maßnahmen in die Wege leiten kann.
In diesem Zusammenhang verwies der Ärzte-Präsident auf entsprechende Regelungen in Hamburg und Bremen. Dort erhalten Flüchtlinge im Gegensatz zu anderen Bundesländern über eine Gesundheitskarte Zugang zur regulären gesundheitlichen Versorgung. „Das brauchen wir eigentlich bundesweit“, so Montgomery. Eine Gesundheitskarte für alle Flüchtlinge beuge dramatischen Notfällen oder Fehleinschätzungen vor, vermeide überflüssige Bürokratie und spare dadurch Kosten.
Für „sehr problematisch“ hält Montgomery Röntgenuntersuchungen zur Altersfeststellung von Flüchtlingen. Anders als Juristen glaubten, ließe sich das Alter mit medizinischen Methoden nicht genau feststellen. Außerdem stelle das Röntgen einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Flüchtlinge dar, so der BÄK-Präsident. © hil/aerzteblatt.de

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