Politik
Novellierung der Röntgenverordnung: Keine Abstriche bei Qualität
Dienstag, 1. September 2015
Dillingen - Die Deutsche Gesellschaft für Teleradiologie (DGFT) fordert, bei der Novellierung der Röntgenverordnung (RöV) Qualitätsaspekte in den Vordergrund zu stellen. Das hat der DGFT-Vorsitzende Torsten Möller anlässlich einer Expertenanhörung des Bundesumweltministeriums in Bonn erklärt. Hintergrund ist die anstehende Neuregelung des Strahlenschutzrechts zur Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom. Diese berührt auch die Novellierung der RöV und die Ausgestaltung der Teleradiologie.
Fachkunde CT genügt nicht
Bei der Anhörung kritisierte der Verband, dass die volle radiologische Fachkunde des Arztes künftig durch die „Fachkunde CT“ ersetzt werden soll. Aus Sicht von Möller bedeutet dies eine Verminderung der Qualität. „Gerade in der Teleradiologie braucht man viel Erfahrung. Der Radiologe bringt bei jeder Befundung sein breitgefächertes Wissen aus allen Bereichen ein. Nur er kann damit qualifiziert entscheiden, ob ein CT, eine Röntgenaufnahme oder Ultraschall die gebotene Befundungsmethode ist“, so der Vorsitzende. Ein Arzt, der nur auf CT geschult werde, könne dies in der Regel nicht so qualifiziert.
Zur Diskussion steht im Rahmen der Novelle auch das Regionalprinzip, wonach ein teleradiologischer Befunder innerhalb von 45 Minuten in der Klinik oder Praxis sein muss, wenn es Unklarheiten bei der Befundung gibt und ein Ortstermin notwendig ist. Nach Ansicht des DGFT ist das Regionalprinzip sachlich teilweise fraglich, denn auch unklare Befunde lassen sich in der Regel telefonisch zwischen Befunder und behandelndem Arzt in der Klinik abschließend klären. Untersuchungen am Patienten könne der behandelnde Facharzt ohnehin besser vornehmen. Die Vor-Ort-Präsenz des Radiologen sei deshalb nicht zwingend erforderlich.
„Der Radiologe in der Klinik und Praxis wird tagsüber nicht überflüssig“, erklärte Möller. Allerdings müsse die Arbeit so organisiert sein, dass der Radiologe sie sorgfältig machen könne, und er insbesondere nachts und am Wochenende entlastet wird. „Wir setzen uns daher mit der Teleradiologie für eine Stärkung der Präsenzradiologie ein“, so der Vorsitzende.
Pläne, wonach künftig nachts und an Wochenenden nur noch Medizinisch-Technische Radiologieassistenten (MTRAs) und nicht mehr wie bisher auch Medizinische Fachangestellte (MfAs) arbeiten dürfen, lehnt der DGFT ab. In vielen Praxen und Krankenhäusern seien seit Jahren erfahrene MfAs im Einsatz, die hervorragend arbeiteten. Außerdem gebe es auf dem Arbeitsmarkt nicht genug MTRAs, um den Bedarf zu decken, meinte Möller. Allerdings sollten ihm zufolge nachts und an Wochenenden künftig nur erfahrene MfAs mit einschlägiger fachlicher Qualifikation eingesetzt werden.
Die Entwicklung der Teleradiologie sieht der DGFT-Vorsitzende positiv. Sie habe sich bisher als einzige Anwendung der Telemedizin flächendeckend durchgesetzt. Zudem sehe das künftige E-Health-Gesetz vor, dass teleradiologische Konsile von den Kassen bezahlt werden sollen. Die geplante EBM-Kennziffer für teleradiologische Konsile dokumentiere den hohen Stellenwert der Teleradiologie.
© KBr/aerzteblatt.de

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