Politik
Unabhängige Patientenberatung: Mehr als 80.000 Beratungsgespräche
Dienstag, 8. September 2015
Köln - Der „Monitor Patientenberatung“, der Jahresbericht der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD), der in den nächsten Tagen auf den Internetseiten des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten veröffentlicht werden soll, enthält die Auswertung von mehr als 80.000 Beratungsgesprächen im Zeitraum vom 1. April 2014 bis zum 31. März 2015.
Im Berichtsjahr wurde die UPD am häufigsten (29.131 Beratungsgespräche) von Patienten bei Fragen in Anspruch genommen, bei denen es um Leistungsansprüche gegenüber Kostenträgern, das heißt gegenüber Krankenkassen und Rentenversicherung, ging. Im Vordergrund standen hierbei Beratungen zum Anspruch auf Krankengeld – insbesondere zur sozialmedizinischen Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit, zur Bezugsdauer und zum Wegfall des Anspruchs wegen einer Lücke zwischen den Bescheinigungen der Arbeitsunfähigkeit.
Ebenfalls häufig nachgefragte Beratungen gab es zu den Themen stationäre medizinische Rehabilitation und Bewilligung von Hilfsmitteln. In 1.071 Fällen hätten die UPD-Berater die begründete Vermutung dokumentiert, dass Versorgungsleistungen durch Kostenträger unberechtigt verweigert worden seien. Insbesondere wegen dieses Schwerpunkts in der Beratungstätigkeit war die Entscheidung des GKV-Spitzenverbands kritisiert worden, künftig einen vor allem im Auftrag der Krankenkassen tätigen Callcenter-Betreiber mit der Aufgabe der Unabhängigen Patientenberatung zu betrauen.
15.079 Beratungsgespräche bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland fanden statt zu den Themen Patientenrechte, Berufspflichten von Ärzten und Verhaltensnormen. Sehr oft, in 3.554 Beratungen, wurde hierbei über die Einsichtnahme in Krankenunterlagen gesprochen. In 686 Fällen wurde von den Beratern ein Hinweis auf eine Problemlage dokumentiert.
Große Unsicherheiten gibt es bei den Patienten bezüglich der Kosten für die Einholung einer Zweitmeinung; 2.104 Beratungen widmeten sich diesem Thema. In 1.885 Fällen klagten Ratsuchende darüber, dass ihnen von den Ärzten medizinisch notwendige Leistungen verweigert worden seien. In 711 Fällen wurde dies von den Beratern der UPD als begründete Beschwerde angesehen. Probleme wurden auch in Bezug auf den Basistarif der privaten Krankenversicherung dokumentiert. Ratsuchende hätten von einem zu lückenhaften Netz von Ärzten berichtet, die bereit gewesen seien, zu diesem Tarif abzurechnen.
Die UPD weist darauf hin, dass die von ihr vorgestellten Ergebnisse keine statistischen Beweise lieferten und auch keine Repräsentativität beanspruchten. Die Auswertung sei aber ein direktes Spiegelbild von Patientenerfahrungen und könne dazu beitragen, mögliche Schwachpunkte im Gesundheitssystem zu identifizieren. © TG/aerzteblatt.de

Wie bitte?
Vielen Dank für die gezeigte Wertschätzung, liebe Krankenkassen. 112 € pro Beratung, und das noch am Telefon!
Das wäre doch mal eine Basis für die Verhandlungen in der Bewertungskommission!

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