Politik
Krankenhausreform: Ersatzkassen verlangen Nachbesserungen
Montag, 14. September 2015
Berlin – Angesichts des steigenden Finanzdrucks in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muss bei der geplanten Klinikreform die Finanzierung stärker in den Fokus rücken. „Bei den Reformplänen fehlt eine umfassende Finanzierungsstrategie“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), am Freitag in Berlin. „In Anbetracht der zu erwartenden Kosten in Höhe von mehr als acht Milliarden Euro bis 2020 muss dies dringend nachgeholt werden.“
Gegen Ansprüche von Leistungserbringern werte sich Elsner: „Die Forderungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) gehen da erheblich zu weit.“ Die DKG bezeichnete kürzlich die geplante Krankenhausreform als „Verkennung der Lage in den Kliniken“. Sie fordert unter anderem, den Versorgungszuschlag seit 2013 beizubehalten, Tarifsteigerungen des Personals leichter in den Kosten einpreisen zu können und die ambulante Notfallversorgung besser bezahlt zu bekommen.
In einem Zehn-Punkte-Papier listet der vdek die aus seiner Sicht zentralen Probleme in der Krankenversorgung auf, bewertet die derzeit vorgesehenen Lösungsvorschläge und ergänzt Forderungen, wie die Krankenhausversorgung zukunftssicher gestaltet werden kann.
So monieren die Ersatzkassen, dass sich die Länder aus der Krankenhausversorgung mehr und mehr zurückgezogen hätten. Die Investitionsförderquote der Länder, also der prozentuale Anteil der Investitionsfördermittel an den Gesamtkosten, sank demnach von rund zehn Prozent im Jahr 1993 auf rund 3,5 Prozent im Jahr 2013. Als Folge finanzierten Krankenhäuser Betriebskosten mehr und mehr über GKV-Mittel, so der Verband: „Jährlich werden bereits jetzt mehr als drei Milliarden Euro der Investitionsausgaben aus GKV-Mitteln verdeckt finanziert.“ Dies geschehe durch Mengensteigerungen.
In dem Zehn-Punkte-Papier wird zudem thematisiert, dass Deutschland im internationalen Vergleich nur ein gutes, aber kein herausragendes Qualitätsniveau vorweisen könne, aber auch, dass die Krankenhausplanung unzureichend sei. Der vdek hält auch die Zentrenbildung nicht durchgängig für eine Verbesserung: „Zwar sind zahlreiche Zentren (wie zum Beispiel Brust- oder Krebszentren) entstanden“, heißt es in seiner Stellungnahme. Doch die erwünschte echte Schwerpunktbildung habe nicht stattgefunden, da entsprechende Standardisierungen in der Krankenhausplanung fehlten.
Das geplante Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) enthalte gleichwohl einige gute Ansätze, insbesondere was die stärkere Qualitätsorientierung in der Krankenhausplanung sowie den Strukturfonds anbelange, stellte die vdek-Vorstandsvorsitzende klar. Auch das Ziel, mit Hilfe eines Pflegestellenförderprogramms die Arbeitsbelastung des Pflegepersonals in Krankenhäusern zu senken, sei grundsätzlich richtig.
Bei allen drei Punkten komme es aber entscheidend auf die Umsetzung an. So sei beispielsweise nicht vorgeschrieben, dass die Länder die Qualität einer Klinik zwingend als Planungskriterium zu berücksichtigen hätten. Außerdem fordert der vdek mehr Mitsprache bei der Verwendung von Geldern aus dem geplanten Strukturfonds, mit dessen Hilfe die Krankenhauslandschaft an den Versorgungsbedarf angepasst werden soll. © Rie/aerzteblatt.de

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