Politik
Psychotherapeuten fordert qualifizierte Gutachter und mehr Ermächtigungen für psychisch kranke Flüchtlinge
Mittwoch, 16. September 2015
Berlin – Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert die Bundesregierung auf, dringend eine angemessene Behandlung von psychisch kranken Flüchtlingen zu ermöglichen. „Etwa jeder zweite Flüchtling, der in Deutschland ankommt, ist psychisch krank. Viele sind schwer traumatisiert und haben aufgrund von Krieg, Verfolgung und Flucht eine posttraumatische Belastungsstörung oder Depression“, sagte Dietrich Munz, Präsident der BPtK heute in Berlin. Flüchtlinge dürften nicht als Menschen zweiter Klasse behandelt werden. Die für sie erforderliche medizinische und auch psychotherapeutische Versorgung müsse ohne Einschränkungen gewährt werden.
Von den psychisch kranken Flüchtlingen würden jedoch – zumeist kulturell bedingt - nur zehn bis 20 Prozent eine Psychotherapie in Anspruch nehmen wollen, schränkte Munz ein. „Gruppentherapie ist bei den meisten das Mittel der Wahl, bei Menschen mit posttraumatischer Belastungsstörung auch in Kombination mit Einzeltherapie.“ Für traumatisierte Flüchtlingskinder sei Sicherheit das allerwichtigste: „Sie brauchen geschützte Freiräume zum Spielen, Malen und Gestalten, um Traumata bewältigen zu können“, erläuterte der Psychoanalytiker.
Nur vier Prozent der Betroffenen erhalten angemessene Behandlung
Die im März in Kraft getretenen Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz haben nach Ansicht der BPtK zu keiner spürbaren Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung geführt. „Nur etwa vier Prozent der psychisch kranken Flüchtlinge erhalten eine angemesse Behandlung, was bei posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) medikamentöse Behandlung immer in Kombination mit Psychotherapie bedeutet“, erklärte Munz. Statt vorher 36 Monate erhalten Asylbewerber seit März nur noch 15 Monate stark eingeschränkte Leistungen, das heißt, nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen.
In diesen ersten 15 Monaten ihres Aufenthaltes würden Flüchtlingen notwendige Psychotherapien nur sehr schwer gewährt, so die Kammer. Ein an PTBS Erkrankter müsse für eine Behandlung ein langwieriges Antragsverfahren bewältigen - die Entscheidung dauere häufig Monate. Häufig fehle den für die Genehmigung zuständigen Sachbearbeitern und Amtsärzten in den Sozialämtern aber die Qualifikation, um psychotherapeutischen Behandlungsbedarf zu erkennen. „Wir fordern deshalb, dass die Entscheidung, ob bei einem akut traumatisierten Flüchtling eine Psychotherapie notwendig ist, von einem qualifizierten Gutachter getroffen wird“, erklärte Munz.
Nach 15 Monaten Aufenthalt haben Asylbewerber im Prinzip Anrecht auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und dann auch auf Psychotherapie. Doch die Hindernisse sind noch deutlich höher, als bei anderen, die auf einen Therapieplatz warten müssen. Psychotherapeutische Hilfe und Beratung erhalten Flüchtlinge zumeist in den Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer. 23 solcher Zentren gibt es bundesweit, meist in größeren Städten. Psychotherapeuten arbeiten dort zusammen im Team mit Sozialarbeitern, Sozialpädagogen und qualifizierten Dolmetschern. Diese Zentren sind längst an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt.
Zusätzliche Psychotherapeuten für die Versorgung der Flüchtlinge ermächtigen
Die in den Flüchtlingszentren arbeitenden Psychotherapeuten dürfen jedoch nicht mit den Krankenkassenkassen abrechnen, weil sie keine Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung haben. Die eigentlich positive Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz wird somit konterkariert. „Die Zulassungsausschüsse könnten Psychotherapeuten in den Flüchtlingszentren und zusätzliche approbierte Psychotherapeuten in Privatpraxen speziell dafür ermächtigen, Flüchtlinge zu versorgen. Dies ist nach der Zulassungsverordnung für Ärzte möglich“, erklärte der BPtK-Präsident. „Erstaunlicherweise haben wir Rückmeldungen einzelner Kassenärztlicher Vereinigungen, die dies nicht so sehen und auch die Krankenkassen scheinen zu zögern, sich ihrer Verantwortung zu stellen“, kritisierte Munz.
Erneut fordert die BPtK schließlich eine gesicherte Finanzierung der Dolmetscherleistungen für Flüchtlinge und schlägt Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz vor. „Unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und ihrer Aufenthaltsdauer sollten Flüchtlinge Anspruch auf qualifizierte Kultur- und Sprachvermittler haben, wenn diese für eine Krankenbehandlung notwendig sind“, so Munz. Die zuständigen Kostenträger seien in den ersten 15 Monaten die Sozialämter und danach die Krankenkassen.
© pb/aerzteblatt.de

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