Politik
Gröhe will Gesundheitskarte für Flüchtlinge
Sonntag, 20. September 2015
Berlin – Trotz des Widerstandes in der Union bereitet Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge vor. Für die Länder soll es damit leichter werden, mit den Kassen Vereinbarungen dazu abzuschließen. Die Karte für Flüchtlinge gibt es schon in Hamburg und Bremen, bald wollen auch Nordrhein-Westfalen und Berlin sie einführen.
Ein Gesetzentwurf von Gröhe ist Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung für den Bund-Länder-Gipfel am Donnerstag. Ein Ministeriumssprecher sagte am Samstag in Berlin, mit dem Vorschlag, der zum Beschleunigungsgesetz aus dem Innenministerium gehöre, solle eine frühere Vereinbarung von Bund und Ländern umgesetzt werden.
Seinerzeit hatten sich beide Seiten verständigt, für interessierte Länder die Voraussetzungen für die Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge zu prüfen. Zuletzt hatte Baden-Württembergs grüner Ministerpräsident Winfried Kretschmann die Union an diese Verabredung erinnert.
Wie der Spiegel berichtet, können Länder und Kommunen die gesetzlichen Krankenkassen zur Ausgabe einer Gesundheitskarte verpflichten. Jedoch sollen Asylbewerber weiterhin nur bei akuten Beschwerden oder Schmerzen eine Behandlung fordern können.
Der Vorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte sich erst Anfang September gegen eine Gesundheitskarte ausgesprochen. Diese stehe für eine kostenlose Gesundheitsversorgung in Deutschland und biete wie Bargeld Anreize für Asylanträge, lautete das Argument gegen die Karte.
NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) erklärte, am besten wäre es, wenn der Bund das Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen würde. „Dann wäre die bisherige 15-Monatsfrist bis zur Aufnahme in die Regelversorgung weg und die Gesundheitsversorgung für alle Flüchtlinge gleich.”
Außerdem sollen die Länder den Gröhe-Plänen zufolge den Flüchtlingen künftig notwendige Schutzimpfungen anbieten. Der Gesetzentwurf sieht dem Bericht zufolge außerdem eine Neuregelung für traumatisierte Flüchtlinge vor: Für sie soll es künftig einfacher werden, auch langfristig eine Psychotherapie fortzuführen - beispielsweise in Folteropferzentren.
Der Entwurf soll in das sogenannte Beschleunigungsgesetz eingefügt werden, mit dem die Bundesregierung die Unterbringung von Flüchtlingen erleichtern will. An den grundsätzlichen Leistungseinschränkungen für Flüchtlinge soll sich dem Bericht zufolge jedoch nichts ändern: Sie erhalten auch weiterhin nur eine Versorgung bei akuten Beschwerden oder Schmerzen. © dpa/afp/aerzteblatt.de

Wer eine Behandlung über "akute Beschwerden oder Schmerzen" hinausgehend fordert

Ein Flüchtling
Natürlich muss die medizinisch notwendige Behandlung ohne den Umweg über eine Genehmigung eines Sachbearbeiters möglich sein - aber wir Ärzte werden wahrscheinlich auf einem Großteil der abgerechneten Leistungen und Verordnungsberichtigungen sitzen bleiben, wenn der selbe Sachbearbeiter im Nachhinein einen Verstoß gegen das "Asylbewerberleistungsgesetz" feststellt. Die KV wird das dann wie gewohnt auf alle Ärzte umlegen... Ist doch optimal für die Sozialämer und die AOKen, die Ärzte werden sich das doch wohl noch leisten können!

Gesundheitliche Grundversorgung
Die Wartefrist von 15 Monaten korreliert mit der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von Asylanträgen, und da gibt es großes Potential für Verbesserungen. Im Katastrophenfall ist die Triage ein bewährtes Instrument, und mit einem Punktesystem könnte man relativ schnell in die Hauptgruppen sortieren. Ein Punktesystem hätte zudem den großen Vorteil der Transparenz und Zuwanderer aus wirtschaftlichen Gründen könnten sich bereits vorher ihre Chancen auf ein Bleiberecht ausrechnen. Und ein Punktesystem, welches Sprachkenntnisse und das Bekenntnis zu demokratischen Grundwerten honoriert (Trennung von Staat und Religion) wäre der Integration sehr förderlich. Aber solange die Flüchtlinge hier vor Ort sind, hat der Staat eine Obhutspflicht und die komplette Verweigerung medizinischer Dienstleistungen wäre einfach nur unethisch.
Im vorhergehenden Beitrag sehe ich unterschwellig eine andere Angst: Bisher gibt es bei der GKV eine Komplettversorgung für alle, unabhängig vom Einkommen. Sollte es erst einmal für Flüchtlinge eine offiziell definierte Grundversorgung unterhalb des GKV-Niveaus geben, steht irgendwann die Frage der Neu-Justierung der Sozialsysteme und der Einordnung der Sozialhilfeempfänger.
Jeder der hier gegen Flüchtlinge polemisiert, sollte sich fragen, was ihm das Recht gibt, sich moralisch über die Flüchtlinge zu stellen und wie es mit dem Verständnis unserer Verfassung aussieht (Die Würde des Menschen...)

Grüne Vorstellungen - nicht mehrheitsfällig und staatliches Selbstaufgabeprogramm!
Die Politik ist zutiefst unehrlich und prdoduziert Rechnungen, die die Mehrheit der Bvölkerung zu zahlen haben wird, zumindestens das untere Drittel.
Staatliche Leistungen aufgrund von Grundrechten richten sich immer nach den tatsächlichen Möglichkeiten und Gegebenheiten. Dies gilt auch für das Asylrecht und eine daraus resultierende Leistungsgewährung. Beides ist nicht unveränderbar.
Die 13 % für die SPD und für die AfD sollten eine deutliche Warnung sein.
Oder glaubt jemand allen Ernstes das das Gleichnis von den 11 Keksen von Frau Kippling(Parteivorsitzende der Linken) Realität werden wird. Dann müßte die Menscheitsgeschichte umgeschrieben werden!

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