Ärzteschaft
Kammer warnt vor übereilter Ermächtigung medizinisch qualifizierter Flüchtlinge
Mittwoch, 23. September 2015
Mainz – Die Bundesregierung will im Zusammenhang mit dem geplanten Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz auch die Bundesärzteordnung ändern. Geplant ist, dass medizinisch qualifizierte Asylbewerber unter gewissen Umständen in Aufnahmeeinrichtungen und zentralen Unterkünften für Asylbegehrende ärztlich tätig werden sollen. Voraussetzung dafür ist laut dem Gesetzesvorhaben, dass Flüchtlinge ihre Qualifikation als Arzt eidesstattlich versichern sowie in einem Fachgespräch Ausbildungsweg und ärztliche Kompetenz nachweisen.
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Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz (LÄK RLP) hat diese Pläne heute scharf kritisiert. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum bei der Ausübung des Arztberufes auf alle qualitätssichernden Maßnahmen verzichtet werden soll“, kritisierte Kammerpräsident Frieder Hessenauer. Während die Landesärztekammer Bemühungen zur Sicherung der ärztlichen Versorgung von Asylbegehrenden generell unterstütze, lehne man den Plan, „Asylbewerber quasi per Handschlag zum Arzt zu ernennen“, rigoros ab. „Das kann nicht rechtskonform sein“, so Hessenauer. © hil/aerzteblatt.de

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