Ärzteschaft
Berufsinformationen für ausländische Ärzte in Sachsen
Montag, 28. September 2015
Dresden – Die Landesärztekammer Sachsen hat Berufsinformationen für ausländische Ärzte herausgegeben, die in dem Bundesland arbeiten wollen. Nach dem in deutscher, englischer und arabischer Sprache erschienenen Flyer müssen die Ärzte deutsche Sprachkenntnisse nachweisen sowie eine Berufserlaubnis/Approbation und einen Aufenthaltstitel haben.
„Wir möchten den ausländischen Kollegen helfen, sich in der deutschen Behördenlandschaft besser zurechtzufinden. Dabei ist es von großem Nutzen, wenn wichtige Informationen nicht durch eine Fremdsprache verloren gehen, sondern in der Muttersprache vermittelt werden“, sagte Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer.
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Die Informationen gibt in neun Kapiteln einen Überblick über die Tätigkeit als Arzt in Deutschland beziehungsweise Sachsen. Sie startet mit einem Überblick über das deutsche Gesundheitswesen, geht auf die Weiterbildung, das Berufsrecht und die vertragsärztliche Versorgung ein und schließt im letzten Abschnitt mit dem Unterkapitel „Leben in Sachsen“.
© hil/aerzteblatt.de

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