Politik
Expertenkommission soll Pflegebedarf im Krankenhaus untersuchen
Donnerstag, 1. Oktober 2015
Berlin – Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat am Donnerstag eine Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ einberufen. Die 18 Mitglieder sollen sich mit der Frage einer sachgerechten Berücksichtigung des Pflegebedarfs im Vergütungssystem der Krankenhäuser befassen.
Besetzung der Kommission
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, Hedwig François-Kettner, ehemalige Pflegedirektorin des heutigen Campus Benjamin Franklin der Charite, Gabriele Meyer, Direktorin des Instituts für Gesundheits- und Pflegewissenschaft der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Frank Heimig, Geschäftsführer des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus, Norbert Roeder, Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Münster, Jonas Schreyögg, wissenschaftlicher Direktor des Hamburg Center for Health Economics, Georg Nüßlein, Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Maria Michalk, Gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Karl Lauterbach, Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag, Cornelia Prüfer-Storcks, Senatorin für Gesundheit der Hansestadt Hamburg und Staatsminister Stefan Grüttner, Minister für Gesundheit des Landes Hessen. Auch der Deutsche Pflegerat, die Gewerkschaft Verdi, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung sind vertreten.
„Eine angemessene Ausstattung mit Pflegepersonal ist sowohl für eine gute Versorgung der Patienten als auch für die Arbeitssituation der Beschäftigten im Krankenhaus unabdingbar“, erklärte Gröhe in Berlin. Mit der geplanten Krankenhausreform würden wichtige Maßnahmen ergriffen, damit Krankenhäuser mehr Pflegepersonal einstellen und dauerhaft beschäftigen könnten. Darüber hinaus seien weitere Maßnahmen notwendig.
Grundlage für die Einrichtung der Expertenkommission sind die Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vom Dezember 2014. Danach soll die beim Gesundheitsministerium angesiedelte Kommission bis spätestens Ende des Jahres 2017 prüfen, ob im Vergütungssystem (DRG) oder über Zusatzentgelte ein erhöhter Pflegebedarf von demenzerkrankten, pflegebedürftigen oder behinderten Patienten und der allgemeine Pflegebedarf in Krankenhäusern sachgerecht abgebildet werden.
© kna/aerzteblatt.de

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