Politik
Schleswig-Holstein: Gesundheitskarte für Flüchtlinge kommt 2016
Dienstag, 13. Oktober 2015
Kiel – Die schleswig-holsteinische Gesundheitsministerin Kristin Alheit (SPD) hat heute eine Rahmenvereinbarung mit den gesetzlichen Krankenkassen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge unterzeichnet. Danach wird die Karte für Asylbewerber Anfang 2016 in den Kommunen des Landes starten.
„Mit der Gesundheitskarte helfen wir Menschen in Not und bauen zugleich Bürokratie in den Kommunen ab“, verwies die Ministerin. Kranke Flüchtlinge sollen mit Einführung der Karte landesweit einen direkteren Zugang zum Arzt erhalten. Dadurch könne die notwendige medizinische Versorgung schneller erfolgen. „Wir setzen mit der Einführung die Verabredung des Flüchtlingspaktes Schleswig-Holstein um“, sagte Alheit.
aerzteblatt.de
Deutsches Ärzteblatt print
aerzteblatt.de
Bisher müssen Flüchtlinge, die nach einem Aufenthalt in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes (EAE) in eine Kommune zugewiesen werden, jeweils zunächst einen Behandlungsschein bei der örtlichen Behörde beantragen, bevor sie einen aufsuchen können. Mit der Gesundheitskarte werden sie dann direkt in eine Praxis gehen können. Das Verfahren und der Schlüssel zur Verteilung der Asylbewerber auf die beteiligten Kassen wollen Land und Krankenkassen jetzt erarbeiten.
Vertragspartner des Landes Schleswig-Holstein werden die AOK NORDWEST, BKK-Landesverband NORDWEST, IKK Nord, Knappschaft, Novitas BKK sowie die Ersatzkassen Techniker Krankenkasse (TK), BAMER GEK, DAK-Gesundheit und die Kaufmännische Krankenkasse (KKH).
Dabei soll laut Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein der Wunsch der Kommunen nach einer Zuordnung von Kreisen und kreisfreien Städten zu einzelnen Kassen berücksichtigt werden. Gleichzeitig sollen bestimmte Genehmigungsverfahren weiterhin den bislang zuständigen Behörden überlassen werden, beispielsweise bei der Versorgung mit Zahnersatz.
Die Rahmenvereinbarung regelt dem Ministerium zufolge auch die Kostenerstattung für die Krankenkassen, die in diesem Fall als Dienstleister für die Kommunen tätig werden und dafür eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 8 Prozent der entstandenen Leistungsaufwendungen, mindestens jedoch 10,00 EUR pro angefangenen Betreuungsmonat je Leistungsberechtigten erhalten. © hil/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.