Politik
Krankenversicherungsbeitrag steigt im Schnitt auf 15,7 Prozent
Mittwoch, 14. Oktober 2015
Bonn/Berlin – Der Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt in Bonn prognostizierte am Mittwoch eine durchschnittliche Anhebung des Beitrages um 0,2 Prozentpunkte auf 15,7 Prozent, wie der GKV-Spitzenverband bestätigte. Dabei handelt es sich um eine Empfehlung an das Bundesgesundheitsministerium, das auf der Grundlage in den nächsten Wochen die endgültige Prognose festlegt. Formal prognostizierte der Schätzerkreis nur die für 2016 zu erwartenden Ein- und Ausgaben der Kassen. Die Einnahmen wurden von den Experten mit 206,2 Milliarden Euro angegeben, die Ausgaben mit 220,6 Milliarden Euro.
Beitragsanstieg trifft nur die Arbeitnehmer
Die Lücke müssen die Kassen mithilfe der Einnahmen aus dem Zusatzbeitrag schließen, den die Arbeitnehmer allein schultern müssen. Dieser liegt dann demnach künftig bei 1,1 Prozent. Den allgemeinen Beitrag von 14,6 Prozent teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte.
Zum 1. Januar war der allgemeine Beitragssatz von 15,5 Prozent um 0,9 Punkte auf 14,6 Prozent gesenkt worden. Benötigen die Kassen mehr Geld, müssen sie je nach eigener Finanzlage einen zusätzlichen Beitrag bestimmen. Im ersten Jahr dieser Neuregelung hatte der Schätzerkreis einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozentpunkten empfohlen. Mit dem variablen Zusatzbeitrag will der Gesetzgeber mehr Wettbewerb unter den Kassen erreichen.
Rückkehr zur paritätischen Finanzierung gefordert
SPD, Linke und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderten unterdessen eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es sei ungerecht, dass die zu erwartende Mehrbelastung „allein von den Arbeitnehmern geschultert werden“ müsse, erklärte die SPD-Gesundheitsexpertin Hilde Mattheis. Die Lasten müssten schnell „wieder fair zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt werden“, forderte Mattheis. In den Koalitionsverhandlungen hätten sich Union und SPD darauf verständigt, dass ein zu hoher Zusatzbeitrag nicht akzeptabel sei. „Diese Grenze wird nun gerissen.“ Deshalb sollte sich die Union nun an ihr Wort halten und baldmöglichst eine Finanzierungsänderung vereinbaren.
Ähnlich argumentierte die Linke. Bereits dieses Jahr zahlten die Versicherten über zehn Milliarden Euro mehr als die Arbeitgeber, erklärte ihr Gesundheitsexperte Harald Weinberg. Nächstes Jahr würden es mehr als 13 Milliarden sein. „Deshalb muss die Parität, das Prinzip 'halbe-halbe', zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern wiederhergestellt werden.“
„Die Arbeitgeber müssen endlich wieder in die Pflicht genommen werden und ihren Anteil an den Kosten übernehmen“, erklärte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. „Die Rückkehr zur Parität ist überfällig.“ „Die Schmerzgrenze ist jetzt erreicht", erklärte der Präsident des Sozialverbandes Deutschland (SoVD), Adolf Bauer. "Der Gesetzgeber muss endlich intervenieren, um notfalls den Anstieg von Zusatzbeiträgen für die Versicherten zu begrenzen."
Sozialversicherungsbeiträge steigen
Das Bundeskabinett beschloss derweil am Mittwoch die Rechtsverordnung zu den Rechengrößen in der Sozialversicherung, was für Gutverdiener höhere Beitragszahlungen in der Sozialversicherung insgesamt mit sich bringt. Demnach steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung 2016 im Westen von 6.050 Euro auf 6.200 Euro Brutto-Monatseinkommen, im Osten von 5.200 Euro auf 5.400 Euro. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung soll es einen Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4.125 Euro auf 4237,50 Euro Monatseinkommen geben. Hier gilt für ganz Deutschland ein einheitlicher Wert. Sozialbeiträge werden nur auf Einkommen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erhoben, darüber liegende Einkünfte sind also beitragsfrei. © dpa/afp/aerzteblatt.de

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