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Techniker Krankenkasse: Weniger Gitter und Gurte in Pflegeheimen

Mittwoch, 14. Oktober 2015

Stuttgart – Pflegeheime im Südwesten verzichten nach Angaben der Techniker Krankenkasse (TK) zunehmend auf die umstrittenen Fixiergurte und Bettgitter für ihre Bewohner. Im vergangenen Jahr seien knapp 8.500 Pflegebedürftige an Betten und Stühle gebunden oder eingesperrt worden – mehr als 20 Prozent weniger als noch im Jahr 2013, teilte die TK am Mittwoch in Stuttgart mit. Damals seien rund 10.800 Menschen von solchen Einschränkungen betroffen gewesen, 2012 waren es 12.200.

Die TK beruft sich auf eine aktuelle Auswertung des Justizministeriums in Baden-Württemberg. Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) zeigte sich erfreut über den Rückgang. Oberstes Ziel müsse es sein, auch bei schweren Pflegefällen ohne Zwangsmaßnahmen auszukommen. „Solche Maßnahmen berühren stets die Selbstbestimmung und Selbstständigkeit der betroffenen Menschen”, sagte er. 

„Bei vielen Heimen hat ein Umdenken eingesetzt. Die Freiheit der Heimbewohner wird wieder höher bewertet”, sagte Andreas Vogt, Leiter der TK-Landesvertretung Baden-Württemberg. Fixierungen führten bei den meisten Bewohnern zu Angstzuständen und dem Verlust des Selbstwertgefühls.

Stickelberger führte den Rückgang der Zwangsmaßnahmen in den Heimen auf die Initiative „Stuttgart ohne Fixierung” zurück. Die Amtsgerichte Stuttgart und Bad Cannstatt suchen dort in Kooperation mit der Betreuungsbehörde, der Heimaufsicht, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen und den Pflegeeinrichtungen in jedem Einzelfall nach Wegen, um eine freiheitsentziehende Maßnahme zu vermeiden.

Im Oktober 2013 hatten 19 Träger mit knapp 50 Pflegeeinrichtungen in Stuttgart die Aktion in einer „Stuttgarter Erklärung” ausdrücklich unterstützt. „Die Bewegungsfreiheit ist ein Grundrecht, das gegenüber einer scheinbaren körperlichen Sicherheit gestärkt werden soll”, heißt es in der Erklärung.

Das Bundesverfassungsgericht stärkte erst im Juni die Rechte pflegebedürftiger Menschen. Demnach brauchen Angehörige selbst dann eine richterliche Erlaubnis etwa für Fixierungen, wenn ihnen eine Vollmacht des Betroffenen dafür eigentlich freie Hand lässt. Derzeit werden in Baden-Württemberg mehr als 90 000 Menschen in Pflegeheimen vollstationär betreut. Rund 70 Prozent davon gelten als dement.  © dpa/aerzteblatt.de

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