Ärzteschaft
Protest gegen geplante Speicherung von Internet- und Handydaten
Donnerstag, 15. Oktober 2015
Berlin – Die Ärzteschaft und andere Berufsgeheimnisträger haben heute gegen das Vorhaben der Bundesregierung protestiert, automatisch sogenannte Verkehrsdaten von Telekommunikationsunternehmen speichern zu lassen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll am 16. Oktober im Bundestag beschlossen werden. Konkret sieht dieser vor, dass Telekommunikationsunternehmen verpflichtet werden, sämtliche Verkehrsdaten für zehn Wochen und Standortdaten für vier Wochen zu speichern. Verkehrsdaten sind alle bei der Nutzung von Internet und Telefon entstehenden Informationen, die bei den jeweiligen Providern anfallen.
„Gegen die anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten bestehen generell gravierende verfassungs- und europarechtliche Bedenken. Auf jeden Fall muss zum Schutz von Mandanten und Patienten die geplante Speicherung der Verkehrs- und Standortdaten aller Berufsgeheimnisträger verhindert werden“, heißt es in einer gemeinsamen Resolution von Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Bundesapothekerkammer, der Bundesrechtsanwaltskammer, der Bundessteuerberaterkammer und der Wirtschaftsprüferkammer.
Datenspeicherung beschädigt das Vertrauenverhältnis
Nach Ansicht der Berufsverbände stellt bereits die Speicherung der Daten eine nicht zu akzeptierende Beeinträchtigung des Berufsgeheimnisses und damit des zwingend erforderlichen Vertrauensverhältnisses dar. Die Speicherung der Daten ermögliche die Erstellung aussagekräftiger individueller Persönlichkeits- und Bewegungsprofile und die Aufdeckung von Entscheidungsabläufen. „Ob, wann und wie lange jemand zum Beispiel mit einem Abgeordneten, Arzt, Apotheker, Journalisten, Rechtsanwalt oder Steuerberater Kontakt aufgenommen hat, unterliegt bereits dem Berufsgeheimnis und muss ohne jede Ausnahme vertraulich bleiben“, heißt es in der Resolution.
Der freie, ungehinderte und vertrauliche Zugang zu medizinischer Versorgung, rechtlicher und wirtschaftlicher Beratung sowie Vertretung müsse uneingeschränkt gewährleistet bleiben. Ein ungestörtes und vor staatlicher Kontrolle geschütztes Vertrauensverhältnis zwischen den Berufsgeheimnisträgern und ihren Patienten und Mandanten sei essentiell für ein funktionierendes Gesundheitssystem und eine funktionierende Rechtspflege. „Der aus verfassungsrechtlichen Gründen zwingend gebotene Schutz der Berufsgeheimnisträger kann nur dadurch gewährleistet werden, dass die Daten aller Berufsgeheimnisträger nicht von der Speicherpflicht erfasst werden“, fordern die Verbände.
© EB/fos/aerzteblatt.de

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