Vermischtes
Schmerzensgeld nach fehlerhafter Schönheits-OP
Donnerstag, 15. Oktober 2015
Dortmund – Nach zwei misslungenen Schönheits-Operationen in Ankara erhalten zwei Frauen aus Köln insgesamt 17 000 Euro Schmerzensgeld. Das entschied das Dortmunder Landgericht am Donnerstag. Die 42 und 44 Jahre alten Frauen hatten sich vor fünf Jahren an ein Kölner Kosmetikstudio gewandt, das sie an einen Arzt aus Ankara vermittelte.
Die anschließenden Brust- und Bauchstraffungen waren laut Urteil jedoch misslungen. Beide Frauen leiden nach eigenen Angaben bis heute unter schmerzenden Narben. Weil das Kosmetikstudio damals als Vertragspartner auftrat, muss es laut Urteil auch das Schmerzensgeld zahlen. Das Landgericht Dortmund war zuständig, weil die Kosmetikstudio-Firma ihren Hauptsitz in Lünen bei Dortmund hat. © dpa/aerzteblatt.de

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