Ärzteschaft
Überarbeiteter EBM kommt Mitte 2017
Freitag, 16. Oktober 2015
Berlin – Die Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) soll bis Ende März 2017 beendet sein. Auf diesen Zeitplan haben sich die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geeinigt. Drei Monate später sollen dann alle Vertragsärzte und -psychoptherapeuten nach dem angepassten Regelwerk abrechnen können.
Ursprünglich sollte der weiterentwickelte EBM zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Laut KBV ist die Überprüfung und Anpassung des EBM, insbesondere des zugrunde liegenden Standardbewertungssystems (STABS), jedoch sehr aufwendig und hoch komplex. Durch den neuen Zeitplan bleibe nun mehr Zeit für die Überarbeitung.
Mit der Weiterentwicklung wollen KBV und GKV-Spitzenverband das Leistungsspektrum der Praxen sowie den veränderten Versorgungsbedarf der Versicherten besser im EBM abbilden. Dazu sollen auf Wunsch einiger Fachgruppen beispielsweise Leistungen aus Pauschalen herausgenommen und wieder einzeln vergütet werden. Ferner sind Anpassungen an bestehenden Gebührenordnungspositionen vorgesehen.
Ein weiteres Ziel ist es, die betriebswirtschaftliche Kalkulationsmethode weiterzuentwickeln. Dazu überprüfen KBV und GKV-Spitzenverband die Parameter des STABS und passen sie gegebenenfalls an. Im Ergebnis sollen sämtliche Leistungen neu bewertet werden. Thema ist dabei auch das kalkulatorische Arztgehalt, das aus Sicht der KBV dringend an die Tarifentwicklung in den Krankenhäusern angepasst und somit erhöht werden muss. © hil/aerzteblatt.de

Wofür ist ein neuer EBM notwendig
Die Mangelverwaltung geht weiter und im Sinne des "Kaisers neuen Kleider" wird sich unter dem Strich nichts ändern. Die Ärzte werden wieder Stunden überflüssigen Studiums des neuen EBM aufwenden, um am Ende zu merken, dass diese Beschäftigungstherapie Null Erfolg bringt.

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