Ärzteschaft
Kombination psychotherapeutischer Einzel- und Gruppenangebote ab sofort möglich
Freitag, 23. Oktober 2015
Berlin – Ab sofort können Einzel- und Gruppentherapie in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie sowie der der analytischen Psychotherapie kombiniert werden. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit Bezug auf den entsprechenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hingewiesen. Bisher war eine solche Kombination nur in Ausnahmefällen möglich.
Der Beschluss sieht Änderungen in Paragraf 19 sowie in Paragraf 23 b Absatz 1 der Psychotherapie-Richtlinie vor. Demnach können die psychoanalytisch begründeten Verfahren – ebenso wie die Verhaltenstherapie – nun wahlweise jeweils als Einzelbehandlung, als Gruppenbehandlung oder in Kombination durchgeführt werden.
„Einigen sich Therapeut und Patient auf eine Kombination aus Einzel- und Gruppentherapie, ist hierfür ein Gesamtbehandlungsplan zu erstellen“, informiert die KBV. Werde ein Patient gleichzeitig von verschiedenen Therapeuten behandelt, müssen diese ihre jeweiligen Behandlungspläne miteinander abstimmen und sich gegenseitig über den Behandlungsverlauf informieren.
Expertenbefragungen und die Auswertung wissenschaftlicher Studien hatten ergeben, dass eine Kombination der Therapien positive Effekte haben kann. In vier Jahren will der G-BA die Auswirkungen der neuen Regelung untersuchen. Dies soll zeigen, ob Gruppentherapien durch die Flexibilisierung häufiger in Anspruch genommen werden.
© hil/aerzteblatt.de

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