Ärzteschaft
Entlastende Versorgungsassistentinnen bewähren sich in neurologischen und psychiatrischen Praxen
Dienstag, 27. Oktober 2015
Berlin – Die sogenannten entlastenden Versorgungsassistentinnen für neuropsychiatrische Praxen (EVA-NP) bewähren sich. Das zeigt ein Projekt der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe und des Berufsverbandes Deutscher Nervenärzte (BVDN). Der Berufsverband plädiert dafür, das Modell auf das gesamte Bundesgebiet und alle Krankenkassen auszuweiten.
Seit 1. Juli 2014 besteht ein Vertrag des BVDN-Landesverbandes Westfalen-Lippe und der KV Westfalen-Lippe mit der Barmer Gek und der DAK-Gesundheit über die Vergütung von Leistungen durch die EVA-NPs, im August 2015 ist auch die Techniker Krankenkasse hinzugekommen.
„Praxen mit einer EVA-NP geben uns sehr positive Rückmeldungen. Auch ich selbst profitiere täglich von der Entlastung durch die EVA-NP in meiner Praxis“, berichtet Rita Wietfeld, niedergelassene Fachärztin für Neurologie sowie für Psychiatrie und Psychotherapie aus Witten. Auf Delegation des Arztes könnten EVA-NP beispielsweise zu Medikamenten beraten, Medikamentenpläne erstellen, einfache klinische Überprüfungen im Rahmen der medikamentösen Einstellung durchführen, Patientengespräche zur Sicherstellung der ärztlichen Behandlung und Angehörigengespräche führen, Behandlungstermine koordinieren oder Patienten zuhause oder im Heim besuchen.
„Was jetzt ansteht, ist eine Ausweitung dieses Modells auf das gesamte Bundesgebiet und alle Krankenkassen. Insbesondere in Anbetracht des Fachärztemangels in Neurologie, Nervenheilkunde und Psychiatrie dürfen wir eine solch sinnvolle Möglichkeit, bestimmte Aufgaben zu delegieren, nicht ungenutzt lassen“, forderte der Vorsitzende des BVDN und des Spitzenverbandes ZNS, Frank Bergmann. © hil/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.