Ärzteschaft
Montgomery fordert Regelversorgung für alle Flüchtlinge
Donnerstag, 29. Oktober 2015
Berlin – Eine Gesundheitskarte und die Regelversorgung für alle Flüchtlinge hat der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, gefordert. „Wir können als Ärzte die Patienten nicht unterschiedlich behandeln, je nachdem, ob sie Bundesbürger oder Asylbewerber sind“, sagte Montgomery heute in einer Videobotschaft.
Der BÄK-Präsident kritisierte, das sogenannte Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz reiche nicht aus, um alle Probleme bei der gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen zu lösen. Der öffentliche Gesundheitsdienst sei mit den anstehenden Aufgaben bei der Flüchtlingsversorgung bisher überfordert. „Dafür kann er nichts, er ist von den Kommunen in den vergangenen Jahren ausgeblutet worden“, sagte Montgomery.
Die Gesundheitskarte sollten Flüchtlinge schon bei der Erstregistrierung erhalten – und mit der Karte alle Leistungen, die auch Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen erhalten. Dafür müsse die Politik die Einschränkungen des Asylbewerberleistungsgesetzes aufheben, so Montgomery. „Wir haben als Ärzte die Verpflichtung, alle Menschen gleich zu behandeln“, betonte der BÄK-Präsident.
Mit dem am 24. Oktober in Kraft getretenem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz will die Bundesregierung die Zahl der ins Land kommenden Flüchtlinge vermindern und die in den vergangenen Wochen und Monaten aufgetretenen Verwaltungsprobleme bewältigen. Das Gesetz überlässt die Entscheidung über die Einführung einer Gesundheitskarte den Ländern. Sie können die gesetzlichen Krankenkassen verpflichten, gegen Kostenerstattung die Krankenbehandlungen bei den Asylbewerbern zu übernehmen. © hil/aerzteblatt.de

Hier steht doch gar nichts
Aber mal konkret: Meine Kirchengemeinde hat beschlossen, eine Flüchtlingsfamilie ins leerstehende Gemeindehaus einzuquartieren. Decken, Betten, Geschirr, Hygieneartikel - die Gemeindeglieder spendeten. Ein Problem aber blieb: Eine der Frauen ist schwanger. Eine medizinische Betreuung kann vielleicht finanziert werden, wenn die Kollekte verwendet wird. Aber das grundsätzliche Problem eines geregelten, unkomplizierten Zugangs zum "normalen" niedergelassenen Arzt bleibt. Und ich mag mir nicht ausmalen, wie teuer es uns (dem Sozialstaat) zu stehen kommt, wenn die Patientin notfallmäßig ins Krankenhaus eingewiesen werden muß, weil zuvor kein regulärer Arztbesuch möglich war. Von der Kleinigkeit einer fragwürdigen Ethik mal ganz zu schweigen...

Keine Frage der Ethik, sondern der Finanzierung
„Wir haben als Ärzte die Verpflichtung, alle Menschen gleich zu behandeln“, betonte der BÄK-Präsident. - Sehr gut! Tun Sie das!
Allerdings: nicht auf Kosten der Krankenkassen! Was konkret Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung ist und für welchen Personenkreis diese zu leisten hat, ist im SGB V definiert.
Asylbewerber zahlen keine Beiträge in die gesetzliche Krankenkasse ein und haben damit auch keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung.
Leistungen für Asylbewerber können maximal aus Steuermitteln finanziert werden - dafür bräuchte es aber keine KV-Karte, sondern eine Kostenübernahme des entsprechenden Amtes.
Es verdient sich immer gut aus Töpfen, die man nicht selbst füllt - nicht wahr, Herr Montgomery?

Ein weiterer Anreiz für massenhafte Zuwanderung !
Nein, andersherum: wir müssen alle Anreize vermeiden bzw. beseitigen. Vor allem: Kein Bargeld !

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