Politik
Deutsche wollen letzte Lebensphase zu Hause verbringen
Montag, 2. November 2015
Gütersloh – Fast jeder zweite Sterbende in Deutschland verbringt seine letzte Lebensphase in einem Krankenhaus. Allerdings möchten nur sechs Prozent der Deutschen ihre letzten Tage und Wochen in einer Klinik verbringen und 76 Prozent lieber zu Hause. Doch nur jeder Fünfte (20 Prozent) beschließt sein Lebensende tatsächlich in den eigenen vier Wänden.
Das geht aus einem sogenannten Faktencheck Gesundheit der Bertelsmann Stiftung hervor, der die Versorgungsleistungen für Menschen während der letzten Lebensphase untersucht hat. Aktueller Anlass dafür ist die Abstimmung im Deutschen Bundestag über das Hospiz- und Palliativversorgungsgesetz am kommenden Donnerstag.
Bundespräsident Joachim Gauck sagte bei einer Diskussionsveranstaltung in Berlin, er sei dankbar, dass die Hospizbewegung in Deutschland immer weiter Verbreitung finde. Er sei zudem froh, dass die Diskussionen über Palliativmedizin und über Suizidbeihilfe im Bundestag „mit so großer Nachdenklichkeit und so viel Verantwortungsbewusstsein geführt werden“.
Dem Faktencheck zufolge hat das medizinische und pflegerische Angebot vor Ort einen entscheidenden Einfluss darauf, wie ein schwerkranker oder alter Mensch betreut wird und ob er im häuslichen Umfeld bleiben kann. In Regionen mit vielen niedergelassenen Ärzten, die eine Zusatzqualifikation im Bereich Palliativmedizin haben, verbringen mehr Menschen ihre letzten Tage in den eigenen vier Wänden. In den Bundesländern, in denen die stationären Angebote besonders stark ausgebaut sind, sterben dagegen mehr Menschen in Kliniken als im Bundesdurchschnitt.
„Die Planung neuer Versorgungsangebote sollte sich an dem Wunsch der allermeisten Menschen ausrichten, ihre letzten Lebenstage zu Hause zu verbringen“, sagte Brigitte Mohn, Vorstand der Bertelsmann Stiftung. Der Ausbau der ambulanten Versorgung müsse deshalb Vorrang vor einem Ausbau stationärer Angebote haben. Zudem sollten alle Beteiligten vor Ort – Ärzte, Pflege- und Hospizdienste, Krankenhäuser und Krankenkassen – die neuen Möglichkeiten des geplanten Hospiz- und Palliativgesetzes nutzen, Menschen am Lebensende würdevoll zu begleiten.
2014 erhielten bundesweit knapp 30 Prozent der Verstorbenen eine palliativmedizinische Behandlung. Laut Lukas Radbruch von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin weist dies auf eine Unterversorgung hin, denn: „Fast 90 Prozent aller Menschen brauchen am Lebensende eine palliative Begleitung“, so Radbruch.
Das von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) im März 2015 vorgelegte Hospiz- und Palliativversorgungsgesetz soll dazu beitragen, dass alle Menschen an den Orten gut versorgt und begleitet sind, an denen sie ihre letzte Lebensphase verbringen. Dafür ist flächendeckend ein passgenaues Angeboten von medizinischen und pflegerischen Leistungen für schwerstkranke Menschen und Sterbende nötig.
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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unterstützt die Ausrichtung des Gesetzes ausdrücklich. Wichtig sei, zügig einheitliche Rahmenbedingungen für eine bundesweite ambulante Palliativversorgung zu etablieren. Bislang müssten sich die Angebote für die so genannte spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) auf einem wettbewerbsorientierten Markt behaupten. Unter diesen Bedingungen konnte sich seit 2006 aber keine flächendeckende ambulante Palliativversorgung etablieren. Es hat sich nach Auffassung der KBV gezeigt, dass sich diese besondere Form der Versorgung nicht als Wettbewerbsfeld eignet – die Begleitung von Menschen auf ihrem letzten Lebensweg sollte kollektiv organisiert werden.
Auch die Bundesärztekammer (BÄK) hat das neue Gesetz begrüßt. Der Ausbau palliativmedizinischer Angebote sei vor dem Hintergrund der aktuellen Sterbehilfe-Debatte ein wichtiges Signal, sagte der BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery. © hil/aerzteblatt.de

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