Ausland
Tabakwerbeverbot im Außenbereich möglicherweise erst 2020
Freitag, 6. November 2015
Düsseldorf/Berlin – Das von der Bundesregierung geplante Komplettverbot von Tabakwerbung auf Straßen und in Kinos kommt einem Zeitungsbericht zufolge möglicherweise später als zunächst angedacht. Wie die Rheinische Post gestern unter Verweis auf ein nicht näher benanntes Papier aus dem Bundesernährungsministerium schrieb, soll sich dieses mit dem Bundeskanzleramt nun auf den 1. Juli 2020 als Startdatum verständigt haben.
Dem Bericht zufolge lag den bisherigen Planungen eine Einführung im Jahr 2018 zugrunde. Eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums wollte sich auf Nachfrage nicht zu den Details äußern. Der Gesetzentwurf für das Verbot befinde sich in der Ressortabstimmung innerhalb der Regierung, sagte sie zur Begründung.
Ernährungsminister Christian Schmidt (CSU) hatte das Werbeverbot für Zigaretten und andere Tabakprodukte sowie E-Zigaretten bereits im Sommer angekündigt. Die Anpreisung derartiger Produkte auf Plakaten etwa im Straßenraum sowie in Kinowerbespots soll damit ganz untersagt werden.
Die Anregung für das Verbot folgt aus einer sogenannten Rahmenrichtlinie der Weltgesundheitsorganisation WHO zur Beschränkung des Tabakkonsums, der Deutschland 2003 beigetreten war. Nach früheren Aussagen Schmidts ist Deutschland neben Bulgarien das einzige EU-Land, das Werbung für Tabakprodukte im Außenbereich noch nicht verboten hat.
Bereits heute ist Tabakwerbung in Deutschland aber nur eingeschränkt möglich. Reklame in Medien und im Internet ist ebenso verboten wie das Werben durch sogenanntes Product Placement oder Sponsoring von Sendungen oder Veranstaltungen mit einer größeren Adressatenkreis.
Bis zum 20. Mai kommenden Jahres muss die Bundesregierung außerdem die EU-Tabakproduktrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Sie enthält unter anderem neue Vorschriften zur Gestaltung von Zigarettenpackungen mit Warnhinweise in Text und Bild. © afp/aerzteblatt.de

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