Vermischtes
Pflegerin nachts im Altenheim für durchschnittlich 52 Bewohner verantwortlich
Mittwoch, 11. November 2015
Witten/Herdecke – Pflegekräfte in Altenheimen sind im Nachtdienst überlastet. Das berichten Wissenschaftler der Universität Witten/Herdecke nach einer Online-Studie zum Thema. Die Forscher konnten 276 Fragebögen auswerten. Danach eine einzelne Pflegekraft ist im Schnitt für 52 Personen zuständig, meist ohne Entlastung durch einen Hintergrunddienst. 8,7 Prozent der Pflegenden sind sogar für über 100 Personen zuständig.
„Wer für 52 Personen in der Nacht zuständig ist, muss damit rechnen, dass hinter durchschnittlich 26 Türen jederzeit jemand beim Weg zur Toilette stürzen kann“, erläutert Christel Bienstein, die Leiterin der Studie und des Departments Pflegewissenschaft an der Universität Witten/Herdecke.
100 Prozent der Befragten gaben an, dass Inkontinenzversorgung die häufigste Aufgabe im Nachtdienst sei. Es folgen die Lagerung von Patienten (73 Prozent) und Pflegedokumentation (50 Prozent). 60 Prozent der Befragten gaben an, sich „häufig“ oder „sehr oft“ um herumirrende Patienten mit Demenz kümmern zu müssen.
„Bei 52 Personen bleiben dem oder der Pflegenden rein rechnerisch zwölf Minuten für jeden Patienten pro Nacht für Inkontinenzversorgung, Lagerung oder Verabreichung von Medikamenten. Das ist Stress pur“, macht Bienstein klar. Sie wies daraufhin, dass zwei von drei Pflegenden beklagen, dass sie sich nicht ausreichend um sterbende Patienten kümmern könnten.
„In der Nacht muss gewährleistet sein, dass mindestens zwei bis drei Pflegende für 60 Bewohner anwesend sind“, fordern die Wissenschaftler. Jede Einrichtung müsse einen hochqualifizierten Hintergrunddienst bereitstellen, der jederzeit beratend und unterstützend eingreifen könne. Nachtpflegende brauchten mindestens pro Nacht eine 30-minütige Pause, die sie ohne Störungen verbringen könnten.
Außerdem sollten Pflegende für nicht mehr als vier Nächte hintereinander die Verantwortung für die Bewohner übernehmen. Es sollte sichergestellt werden, dass Pflegende des Nachtdienstes an Fortbildungen teilnehmen können, ohne ihre Schlafzeit reduzieren zu müssen, so die Forderung der Pflegeexperten. © hil/aerzteblatt.de

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