Ärzteschaft
KV-Beratungsoffensive wendet Arzneimittelregresse in Niedersachsen ab
Dienstag, 17. November 2015
Hannover – Mit einer Beratungsoffensive für Arztpraxen konnte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Niedersachsen ein Großteil der drohenden Arzneimittelregresse für Niedergelassene im Land abwenden. Im Juli hatte die Geschäftsstelle der unabhängigen Prüfstelle für die Arzneimittel-Richtgrößenprüfung bekannt gegeben, dass 475 Praxen in dem Bundesland mit einem Arzneimittelregress rechnen müssten. Die Analyse der Prüfstelle bezog sich auf das Jahr 2013.
Nach den intensiven Praxis-Beratungen der vergangenen Monate hat sich das Bild grundlegend gewandelt: „286 Praxen werden keinen Regressbescheid erhalten. Bei 29 Praxen greift die Regelung ‚Beratung vor Regress‘. Zehn Praxen müssen allerdings mit Rückzahlungen rechnen. Bei 150 Praxen ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen“, sagte der stellvertretende KV-Vorstandsvorsitzende Jörg Berling heute in Hannover.
Der KV-Chef kritisierte die Wirtschaftlichkeitsprüfungen scharf: „Sie lösen bei den betroffenen Praxen immer existenzbedrohende Gefühle aus“, sagte er. Die KV habe mit ihren elf Bezirksstellen alles dafür getan, um die wirtschaftliche Bedrohung der Praxen abzuwenden. KV Mitarbeiter hätten zum Beispiel bei der Zusammenstellung entlastender Belege geholfen und gemeinsam mit den Ärzten die Argumentation vor der Prüfstelle ausgearbeitet.
Zum Beratungskonzept der KV gehört auch eine Analyse der Verordnungsdaten, aus denen die Prüfstelle ihre Regressforderungen ableitet. Gleichzeitig bietet die KV Argumentationshilfen, um Praxisbesonderheiten gegenüber der Prüfstelle geltend zu machen.
Berling begrüßte, dass das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz ab 2017 die bundeseinheitlichen Vorgaben für Wirtschaftlichkeitsprüfungen von ärztlich verordneten Leistungen aufhebe. An ihre Stelle treten regionale Vereinbarungen zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und den KVen. © hil/aerzteblatt.de

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