Ärzteschaft
KBV-Vertreterversammlung: Umsetzung der Parität erneut auf der Tagesordnung
Mittwoch, 18. November 2015
Köln – Die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zur Parität in der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) steht am 4. Dezember in Berlin erneut auf der Tagesordnung. Zuvor hatten die Vertreterversammlungen am 18. September und am 30. Oktober entsprechende Satzungsänderungen abgelehnt.
Das Versorgungsstärkungsgesetz, das im Juli in Kraft trat, sieht vor, dass in der KBV-Vertreterversammlung über hausärztliche Belange nur die Vertreter der Hausärzte und über fachärztliche Belange nur die Vertreter der Fachärzte abstimmen sollen. Bei gemeinsamen Abstimmungen müssen die Stimmen so gewichtet sein, dass eine Parität zwischen Haus- und Fachärzten besteht. Die Regelung gilt nicht für die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen.
Eine Mehrheit der KBV-Vertreterversammlung befürchtet offenbar, dass diese gesetzliche Regelung eine Spaltung der Körperschaft und damit eine politische Schwächung befördern könnte. Mehrfach hatte sie sich deshalb in der Vergangenheit für den Erhalt eines einheitlichen KV-Systems ausgesprochen.
Aus Kreisen der Vertreterversammlung verlautet, dass man mit der erneuten Ablehnung einer Satzungsänderung am 30. Oktober mit 36 zu 24 Stimmen eine Ersatzvornahme des Bundesgesundheitsministeriums billigend in Kauf genommen habe. Jede auch noch so wohl austarierte Lösung zur Parität sei letztlich ein Weg in die Separierung. © HK/aerzteblatt.de

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