Ärzteschaft
Hessische Ärzte warnen vor Klinikschließungen
Montag, 23. November 2015
Frankfurt – Die Politik muss bei der Diskussion um die Schließung von Abteilungen oder ganzen Kliniken den Versorgungsbedarf einer alternden Gesellschaft berücksichtigen und darf nicht nur vom Status quo ausgehen. Das fordert die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen. Schon jetzt komme es immer wieder zu Engpässen, insbesondere der intensivmedizinischen Kapazitäten, erklärten die Delegierten.
So habe beispielsweise die hohe Zahl von Grippefällen im vergangenen Winter zu Problemen in der ambulanten und stationären Versorgung geführt. „Die Daseinsvorsorge gilt aber nicht für Durchschnittsbelegungen, sondern auch für die Abdeckung von Spitzenzeiten“, erinnerten die Delegierten. Wenn jetzt vermeintliche Überkapazitäten abgeschafft würden, könnte dies mittelfristig zur Unterversorgung führen.
Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst verdienen zu wenig
Das hessische Ärzteparlament wies außerdem auf die besondere Bedeutung des öffentlichen Gesundheitsdienstes hin. Dieser sei eine „unverzichtbare Säule der Gesundheitsversorgung in Deutschland“, betonten die Delegierten. Seine Bedeutung zeige sich nicht zuletzt aktuell bei der Betreuung von Flüchtlingen. Die Ärztevertreter kritisierten, dass die Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst trotz fachlich hervorragender und persönlich engagierter Arbeit weniger Geld verdienten als ihre Kollegen in Klinik oder Praxis.
Sie forderten die öffentlichen Arbeitgeber daher auf, mit dem Marburger Bund einen arztspezifischen Tarifvertrag für die Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst abzuschließen. „Die nicht nachvollziehbare Verweigerungshaltung der öffentlichen Arbeitgeber und das Festhalten an einer unpassenden und unattraktiven tariflichen Zuordnung der Ärzte haben inzwischen zu erheblichen Besetzungsschwierigkeiten geführt“, kritisierte die Delegierten.
Schon der Deutsche Ärztetag 2014 hatte kritisiert, dass Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst zu wenig verdienen und gefordert, diese dritte Säule im Gesundheitswesen durch ausreichende Finanzierung und „eine anforderungsgerechte Personalausstattung“ sicherzustellen.
© hil/aerzteblatt.de

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