Politik
Gericht lehnt Klage von Asklepios auf höhere Investitionszuschüsse ab
Montag, 23. November 2015
Köln – Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Klage der Asklepios Klinik Sankt Augustin auf Erhalt einer Fördersumme von 10,4 Millionen Euro für den Umbau der Frühgeborenen-Abteilung abgewiesen (Aktenzeichen 7 K 5301/14). Das teilte das Gericht am Freitag mit. Bereits seit mehreren Jahren habe das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises die Abteilung „als krankenhaushygienisch bedenklich“ bemängelt, heißt es weiter.
Für den entsprechenden Umbau hat die Klinik beim Bundesland Nordrhein-Westfalen Fördermittel in Höhe von 10,4 Millionen Euro beantragt, jedoch nicht erhalten. Die Klinik hat daraufhin kritisiert, dass die allgemeinen Baupauschalen, die sie vom Land erhalte, für diese Investitionen nicht ausreichend seien, und vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt.
Das Gericht hat die Klage nun mit der Begründung abgewiesen, die Finanzierung der notwendigen Baumaßnahmen aus den Baupauschalen sei „zumutbar“. Zudem sei die Klinik Teil des Asklepios Konzerns, der „erhebliche Gewinne“ erziele. Diese seien unter anderem nach aktienrechtlichen Grundsätzen bei der Bewertung der Leistungsfähigkeit der Asklepios Klinik Sankt Augustin zu berücksichtigen. Gegen das Urteil kann Asklepios Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. © fos/aerzteblatt.de

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