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Politik

Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe kommt

Freitag, 27. November 2015

Berlin – Die Hilfe zum Suizid kann in Deutschland künftig bestraft werden: Der Bundesrat billigte am Freitag das vom Bundestag beschlossene Gesetz, mit dem die geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafe gestellt wird. Vereine oder Einzelpersonen dürfen demnach keine Sterbehilfe als Dienstleistung anbieten. Künftig drohen bis zu drei Jahre Haft, wenn etwa einem unheilbar Krebskranken geschäftsmäßig ein tödliches Medikament zur Verfügung gestellt wird. Die prinzipielle Straflosigkeit des Suizids wird nicht infrage gestellt.

Suizidbeihilfe: Verbot bei Geschäftsmäßigkeit

Einen Tag nach der Verabschiedung eines neuen Hospiz- und Palliativgesetzes stimmte der Bundestag über die Suizidbeihilfe ab: Sterbehilfevereine sollen verboten, persönlicher und ärztlicher Handlungsspielraum aber erhalten werden. 

© afp/dpa/aerzteblatt.de

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