Politik
Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe kommt
Freitag, 27. November 2015
Berlin – Die Hilfe zum Suizid kann in Deutschland künftig bestraft werden: Der Bundesrat billigte am Freitag das vom Bundestag beschlossene Gesetz, mit dem die geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafe gestellt wird. Vereine oder Einzelpersonen dürfen demnach keine Sterbehilfe als Dienstleistung anbieten. Künftig drohen bis zu drei Jahre Haft, wenn etwa einem unheilbar Krebskranken geschäftsmäßig ein tödliches Medikament zur Verfügung gestellt wird. Die prinzipielle Straflosigkeit des Suizids wird nicht infrage gestellt.
Suizidbeihilfe: Verbot bei Geschäftsmäßigkeit
Einen Tag nach der Verabschiedung eines neuen Hospiz- und Palliativgesetzes stimmte der Bundestag über die Suizidbeihilfe ab: Sterbehilfevereine sollen verboten, persönlicher und ärztlicher Handlungsspielraum aber erhalten werden.
© afp/dpa/aerzteblatt.de

Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung?
"Organisierte Hilfe zum Suizid - Organisationen: Dignitas Deutschland ('Dignitate'), Sterbehilfe Deutschland (Dr. Roger Kusch), Uwe Christian Arnold, Peter Puppe sowie mindestens elf weitere, anonym arbeitende Vereinigungen. Geleistete Suizidhilfe: Rund 700 Fälle von assistierten Suiziden sind seit Mitte der 90er Jahre dokumentiert. Mehr als 200 werden dem Urologen Dr. Uwe Christian Arnold zugeschrieben. Preise: Dignitas Deutschland (Aufnahmegebühr 120 Euro; Monatsbeitrag 20 Euro); Sterbehilfe Deutschland (ärztliche Begutachtung 1500 Euro, Mitgliedschaften zwischen 2000 und 7000 Euro oder Jahresbeiträge von 200 Euro)." [Quelle: Deutscher Ethikrat]
Es geht um die Gratwanderungen zwischen "Tötung auf Verlangen" (§216 StGB), aktiver und passiver Sterbehilfe bzw. ärztlich assistiertem Suizid, aber auch kommerziell und/oder privat organisierter Sterbehilfe Der Deutsche Ethikrat hat ein Bekenntnis zu diesem komplexen Thema abgelegt: "Suizidbeihilfe ist keine ärztliche Aufgabe".
Unsere ärztliche Profession ist mit Worten, Denken, Fühlen, Wollen und Handeln damit m. E. n i c h t in medizinisch-ärztlichen Hilfen und Unterstützung am Lebensende, palliativ-medizinischer Begleitung, Trost und Linderung eingeschränkt.
Es geht um diejenigen, die mit dem "Tod auf Wunsch" neue Dienstleistungs-Nischen ausfüllen, Extra-Geschäfte machen und unsere lebenslangen vertrauensvoll-hausärztlich-biografisch-begleitenden Tätigkeiten konterkarieren wollen.
Bei der Bundesärztekammer (BÄK) und den Landes-ÄK heißt es: "Helfen, aber nicht töten." Denn in Klinik und Praxis erleben Ärztinnen und Ärzte im Gegensatz zu juristisch motivierten Bedenkenträgern oder selbsternannten Heilsbringern in vielen Fachbereichen täglich Menschen, die nicht mehr leben wollen und können, die sich selbst (und manchmal auch anderen) den Tod wünschen, die sich selbst aufgeben haben.
Wir können und dürfen sie nicht mit einem unreflektierten Selbstbestimmungsrecht einfach in den Tod schicken, weil diese Menschen erst einmal ernst genommen werden müssen. Sie sind dann eher froh und glücklich, wenn wir ihnen therapeutisch helfen und sie begleiten können. Sie sind erleichtert darüber, dass wir offen über palliative Maßnahmen und Möglichkeiten sprechen. Das widerspricht eklatant einem ultimativem ad hoc Selbstbestimmungsrecht und pseudo-juristischen Argumenten bis hin zum "Doctor Death" auf entsprechender "Honorarbasis".
Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund (z. Zt. Garmisch-Partenkirchen)

Was ist geschäftsmäßig?
Für die KV bezieht sich ein Fall auf ein Quartal. Was ist also verboten? Mehrere Beihilfen pro Quartal, pro Jahr oder bezogen auf des ganze Berufsleben? Oder sind Sonderregelungen für Fachgruppen geplant?
Der jetzt beschlossene Gesetzesvorschlag hat nicht ein Verbot des assistierten Suizids zum Ziel, sondern eine Verknappung des "Angebots", also eine statistische Rationierung. Bei einer statistischen Rationierung sind aber die Personen im Vorteil, die besser vernetzt sind. Es dürfte einem Bundestagsabgeordneten also wesentlich einfacher fallen, eine passende Beihilfe für sich oder einen Angehörigen zu finden als dem alleinstehenden Patienten im Pflegeheim.

Nachrichten zum Thema


Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.