Ärzteschaft
KBV will Innovationsfonds auch kleineren Versorgungsprojekten öffnen
Freitag, 27. November 2015
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) setzt sich für eine breite Nutzung des Innovationsfonds zur Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung ein. Der von der Bundesregierung beschlossene Fonds stellt bis 2020 jährlich 300 Millionen Euro für die Erforschung neuer Versorgungsformen im Gesundheitswesen bereit. Nach Ansicht von KBV-Chef Andreas Gassen sollte dieses Geld jedoch nicht nur für Großprojekte genutzt werden. Gerade in kleineren Vorhaben stecke häufig ein hohes innovatives Potenzial, sagte Gassen dem KBV-Newsletter PraxisNachrichten.
Ausschlaggebend für eine finanzielle Förderung sei in erster Linie, ob das eingereichte Projekt ein hohes Potenzial besitze, die medizinische Versorgung aller Versicherten dauerhaft zu verbessern. „Wenn das gegeben ist, spielt die Größe eine untergeordnete Rolle“, betonte der Vorstandsvorsitzende der KBV. Er sprach sich dafür aus, auch kleinere Projekte als förderungswürdig einzustufen. In der ambulanten Versorgung könnten so beispielsweise Vorhaben in den Bereichen Pflegeheimversorgung, Arzneimitteltherapiesicherheit bei multimorbiden Patienten oder Telemedizin initiiert und gefördert werden.
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Einen weiteren Schwerpunkt stellten Versorgungsmodelle in strukturschwachen Regionen dar, sagte Gassen. Gerade dort biete es sich an, unterschiedliche Wege auszuprobieren. Die Vertragswerkstatt der KBV habe bereits eine Fülle von konkreten Vorschlägen vorgelegt. Als Beispiel nannte er ein Konzept zur Weiterentwicklung der neuropsychiatrischen Versorgung. © hil/aerzteblatt.de

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