Politik
„Das Hauptproblem der Krankenhauspolitik bleibt leider ungelöst“
Freitag, 4. Dezember 2015
Berlin – Als Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für die stationäre und teilstationäre medizinische Versorgung war Lothar Riebsamen nah dran an den Verhandlungen zur Krankenhausreform. Das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) findet er gelungen – zumindest beinahe.
Fünf Fragen an Lothar Riebsamen, Mitglied des Gesundheitsausschusses.
DÄ: Was wird sich infolge des Krankenhausstrukturgesetzes für Patienten und für Ärzte verbessern? Bitte nennen Sie die wichtigsten Aspekte.
Riebsamen: Der Bund hat durch das Schließen der Tarifschere dafür gesorgt, dass der laufende Betrieb zukünftig auskömmlich finanziert wird. Eine Kollektivhaftung bei Mehrmengen wird es nicht mehr geben. Durch das Pflegestellenförderprogramm und die Umwandlung des Versorgungszuschlags in einen Pflegezuschlag werden entstandene Lücken im Personalbereich geschlossen.
DÄ: Was wird sich verschlechtern?
Riebsamen: Kommen alle Beteiligten und dabei besonders die Bundesländer ihren Verpflichtungen – gerade zur Finanzierung der Krankenhausinvestitionen – nach, wird das KHSG überhaupt keine Verschlechterungen mit sich bringen.
DÄ: Schon seit längerem wollen Bund und Länder Krankenhauskapazitäten abbauen. Oft wehren sich Krankenhäuser und Patienten, aber auch Kommunalpolitiker dagegen – nicht selten mit Erfolg. Warum sollte sich durch die neuen Vorgaben etwas daran ändern?
Riebsamen: Durch den Strukturfonds lässt man die Menschen auf der kommunalen beziehungsweise lokalen Ebene erstmals nicht mehr mit diesen weitreichenden Entscheidungen allein. Der Fonds bietet Möglichkeiten, Kliniken umzuwandeln und in Einzelfällen sogar zu schließen. Der Strukturfonds ist ein Versuch, die Konsequenzen fehlender Krankenhausplanung von Seiten der Bundesländer auszugleichen.
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DÄ: Kann eine Vergütung nach Ergebnisqualität die Versorgung verbessern oder werden die neuen Vorgaben eher das Gegenteil bewirken?
Riebsamen: Das KHSG soll Qualität vergleichbar und somit für Patienten einfacher beurteilbar machen. Das KHSG hat dabei eine klare Zielsetzung: Gute Qualität muss belohnt, schlechte Qualität muss bestraft werden. Dies kann man meiner Meinung nach kaum besser umsetzen als über die Vergütung. Hierbei gilt es allerdings aus der Theorie ein „scharfes Schwert“ zu schmieden. Alles andere wäre nicht zielführend.
DÄ: Was fehlt im Krankenhausstrukturgesetz aus Ihrer Sicht?
Riebsamen: Das Hauptproblem der Krankenhauspolitik – die unzureichende Investitionsfinanzierung durch die Länder – bleibt leider ungelöst. Hieran werden auch die zahlreichen Schritte in die richtige Richtung nichts ändern können.
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