Ausland
Belgien: Strengere Richtlinien bei Sterbehilfe gefordert
Donnerstag, 10. Dezember 2015
Brüssel – Der belgische Psychologe Joris Vandenberghe hat höhere medizinische Anforderungen für die Sterbehilfe bei psychisch Kranken gefordert. Mindestens drei Ärzte und ein Psychologe sollten anhand unterschiedlicher Methoden feststellen, ob ein Patient ein „medizinisch hoffnungsloser Fall“ sei, sagte der Psychologe der Universität Leuven gestern in einem Interview mit der belgischen Tageszeitung De Morgen. Trotz anhaltender Beschwerden müsse man jedem Menschen vorrangig „Hoffnung auf der Suche nach einem erträglichen Leben geben“.
65 Ärzte, Psychologen, Juristen, Philosophen und Apotheker haben in einem offenen Brief ein Verbot der Sterbehilfe für psychische erkrankte Patienten gefordert. Das bisherige Gesetz gehe zu weit: „Das heutige Gesetz setzt zu Unrecht voraus, dass es für psychische Leiden objektive klinische Kriterien gibt, die Sterbehilfe rechtfertigen können“, heißt es in dem Brief.
Vandenberghe sagte, die Bewertung psychischer Erkrankungen sei besonders schwierig, „weil die Entwicklung von psychiatrischen Störungen unberechenbar ist“. So litten etwa die Hälfte der Menschen mit einer Persönlichkeitsstörung zehn Jahre nach der Diagnose oft nicht mehr darunter, auch wenn sie noch Symptome zeigten.
In Belgien ist aktive Sterbehilfe unter bestimmten Umständen kein Straftatbestand. Auch Patienten mit „unerträglichen“ psychischen Leiden können Sterbehilfe beantragen. Die Nachfrage nach Sterbehilfe steigt. Schätzungen zufolge gibt es jährlich rund 2.000 Fälle von Sterbehilfe, davon sind etwa 50 Personen mit psychischen Leiden.
Seit Februar 2014 gibt Belgien zudem als erstes Land weltweit für aktive Sterbehilfe keine Altersgrenze mehr vor. Auch unheilbar kranke Kinder können unter bestimmten Umständen aktive Sterbehilfe erhalten. © kna/aerzteblatt.de

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