Ärzteschaft
Zi-Studie: Keine Fehlverteilung sondern Arztmangel
Freitag, 11. Dezember 2015
Berlin – Trotz regionaler Unterschiede sind niedergelassene Ärzte bislang eher gleichmäßig verteilt. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Damit entkräftet das Zi den Vorwurf von Politik und Kostenträgern, die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) würden sich nicht ausreichend für die Sicherstellung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung einsetzen. „Im Vergleich zu anderen regionalen Indikatoren der Daseinsvorsorge finden wir bei den Vertragsärzten die gleichmäßigste Verteilung“, bilanzierte Zi-Geschäftsführer Dominik von Stillfried.
Im Rahmen der Untersuchung hatte das Zi die Streuungsmaße für kommunale Investitionen je Einwohner mit denen für das Bruttoinlandsprodukt, für die Krankenhausbettendichte sowie für die Anzahl der Vertragsärzte verglichen. Demnach gibt es in der Region mit der höchsten Arztzahl pro Kopf zwar fünf Mal mehr Vertragsärzte als in der Region mit der niedrigsten Arztzahl pro Kopf. Bei der regionalen Wirtschaftskraft pro Kopf liegt das Maximum jedoch um den Faktor sieben über dem Minimum, bei den kommunalen Investitionen beträgt diese Spanne gar das 21-fache.
„Die Politik kann von Ärzten nicht dauerhaft erwarten, Mängel in der allgemeinen Infrastruktur auszugleichen, insoweit helfen Schuldzuweisungen nicht weiter“, mahnte von Stillfried. Stattdessen gelte es, den zunehmenden Ärztemangel gemeinsam zu bekämpfen. Dazu gehöre auch eine finanzielle Unterstützung von Niederlassungen in strukturschwachen Regionen. „Im Moment ist es leider so, dass der Löwenanteil durch die Vertragsärzte selbst getragen wird. Der Bund beteiligt sich derzeit – trotz guter Finanzlage – nicht“, kritisierte der Zi-Chef.
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Vertreter aus Politik und Krankenkassenverbänden hatten den KVen in den vergangenen Monaten mit Verweis auf eine vermeintliche hohe Ungleichverteilung der Ärzte vorgeworfen, ihre gesetzliche Pflicht zu vernachlässigen – nämlich zu gewährleisten, dass jeder Bürger unabhängig von seinem Wohnort umfassende medizinische Hilfe erhalten kann. © hil/aerzteblatt.de

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