Politik
Kein Direktzugang zur Physiotherapie
Montag, 28. Dezember 2015
Berlin – Patienten werden in Deutschland weiterhin eine ärztliche Verordnung benötigen, bevor sie Physiotherapie auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Das hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke betont.
„In vielen Ländern ist der Direktzugang von Patienten zum Physiotherapeuten ohne vorherige ärztliche Diagnose und Verordnung möglich. Australien hat dies bereits im Jahr 1976 eingeführt; die Niederlande, Schweden, Norwegen, Großbritannien und Kanada folgten“, schrieben die Fragesteller.
Vor einer Therapie müsse eine qualifizierte Diagnostik stehen, entgegnet die Regierung. Die dafür erforderlichen medizinischen Kenntnisse und Fähigkeiten seien in Deutschland nicht Teil der Ausbildung von Physiotherapeuten. Die Vorgabe, dass in Deutschland Heilmittel nur auf ärztliche Verordnung abgegeben werden dürfen, sollten Gesundheitsgefahren für die Patienten ausschließen. Außerdem sei der sogenannte Arztvorbehalt auch für die Mengensteuerung wichtig. Die Ärzte sorgten dafür, dass es nur in solchen Fällen zu Behandlungen komme, in denen dies medizinisch notwendig sei, so die Bundesregierung.
zum Thema
Deutsches Ärzteblatt print
Nach einer Studie physiotherapeutischer Berufsverbände bestehe zwar in zwölf der 28 EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit des Direktzugangs. Aber nur in vier Staaten gelte dies auch für physiotherapeutische Behandlungen, die über die Sozialversicherung beziehungsweise öffentlich finanziert würden. Dabei seien die Leistungen stark eingeschränkt.
Auch der 118. Deutsche Ärztetag 2015 in Frankfurt hatte einen Direktzugang von Patienten zu Physiotherapeuten abgelehnt. „Die Stellung einer korrekten Diagnose ist eine urärztliche Aufgabe. Nur auf dieser Grundlage erfolgt die Erstellung eines individuellen Therapieplans“, heißt es in der Entschließung der Delegierten. © hil/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.