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Medizin

Hautkrebspatienten profitieren von Kombinationstherapie

Dienstag, 5. Januar 2016

Köln – Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat der Kombinationstherapie mit Dabrafenib/Trametinib bei fortgeschrittenem Melanom mit BRAF-V600-Mutation einen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichs­therapie Vemurafenib bescheinigt. Laut der Dossierbewertung ist für die Trametinib-Monotherapie mangels geeigneter Studiendaten kein Zusatznutzen belegt. Bei der Kombinationstherapie gibt es laut dem IQWiG dagegen einen Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen für Frauen und auf einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen für Männer.

Dabrafenib (Handelsname Tafinlar) ist seit 2013 zur Behandlung von fortgeschrittenem schwarzem Hautkrebs zugelassen, und zwar bei Erwachsenen mit metastasiertem oder nicht mehr operablem Melanom mit einer BRAF-V600-Mutation. Seit September 2015 ist Dabrafenib für diese Indikation auch in Kombination mit Trametinib (Handelsname Mekinist) zugelassen, das bereits seit Juni 2014 als Monotherapie eingesetzt werden darf.

Bei ungefähr der Hälfte aller Melanome ist das Gen für das Enzym BRAF mutiert, das zum sogenannten MAP-Kinase-Signalweg gehört und in seiner veränderten Form zu einer übermäßigen Zellvermehrung beiträgt. Neue Wirkstoffe wie Dabrafenib oder Vemurafenib hemmen die Aktivität der mutierten Kinase BRAF. Allerdings bilden viele Melanome nach einiger Zeit Resistenzen aus: Sie umgehen die Bremse im MAP-Kinase-Weg. Dieses Risiko soll durch den Einsatz eines zweiten Inhibitors verringert werden, der an einer anderen Stelle ansetzt: Trametinib hemmt ein Enzym namens MEK, das BRAF im Signalweg nachgeschaltet ist.

Der primäre Endpunkt der vom IQWiG ausgewerteten Studie war das Gesamtüberleben, das im Dabrafenib/Trametinib-Arm signifikant länger ausfiel – allerdings mit einer Effektmodifikation durch das Geschlecht der Teilnehmer: Für Frauen ergibt sich ein Hinweis auf einen Zusatznutzen, bei Männern ist ein Zusatznutzen beim Gesamtüberleben dagegen nicht belegt.

Für die Endpunkte Schmerzen, Schlaflosigkeit, Appetitverlust und Diarrhö zeigte sich für die Zeit bis zur Verschlechterung jeweils ein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen der Kombination. Auch bei der gesundheitsbezogenen Lebensqualität und bei einer Reihe spezifischer unerwünschter Ereignisse ergibt sich jeweils ein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen. Zu diesen Endpunkten fehlen im Dossier des Herstellers jedoch geeignete Subgruppenanalysen, aus denen hervorgeht, ob die Ergebnisse je nach Geschlecht unterschiedlich ausfallen. Es bleibt damit unklar, ob womöglich auch für diese Endpunkte Vorteile nur für Frauen oder nur für Männer bestehen. © hil/aerzteblatt.de

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