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Politik

IQWiG sieht keinen Zusatznutzen von Pomalidomid bei multiplem Myelom

Mittwoch, 6. Januar 2016

Köln – Der Hersteller des onkologischen Arzneimittels Pomalidomid (Handelsname Imnovid) hat nach Auffassung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in seinem Dossier keine geeigneten Daten vorgelegt, aus denen sich ein Zusatznutzen ableiten ließe.

Pomalidomid ist seit 2013 zur Therapie eines multiplen Myeloms zugelassen, das erneut aufgetreten ist und sich nur schwer behandeln lässt. Das Medikament kommt für Erwachsene infrage, die bereits zwei oder mehr Therapien erhalten haben, unter anderem mit den Wirkstoffen Lenalidomid und Bortezomib, und bei denen die letzte Therapie nicht ausreichend gewirkt hat. Pomalidomid wird mit dem Wirkstoff Dexame­thason kombiniert, also mit einem Glucokortikoid.

Das multiple Myelom – früher Plasmocytom genannt – ist eine lebensbedrohliche Krebserkrankung, bei der sich krankhaft veränderte Plasmazellen im Knochenmark unkontrolliert vermehren. Dadurch kommt es zu Knochenschäden, Störungen der Blutbildung und einem geschwächten Immunsystem.

Pomalidomid hatte eine Zulassung als Wirkstoff gegen seltene Erkrankungen (Orphan Drugs). Bei ihnen gilt der Zusatznutzen formal mit der Zulassung als belegt, allerdings nur, solange der Jahresumsatz mit der gesetzlichen Krankenversicherung 50 Millionen Euro pro Jahr nicht übersteigt. Diesen Jahresumsatz hat Pomalidomid überschritten. Der Hersteller muss daher in einem Dossier Nachweise über den medizinischen Zusatznutzen des Wirkstoffs gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vorlegen.

Die Entscheidung über den Zusatznutzen trifft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Er stützt sich dabei üblicherweise auf die Dossierbewertung des IQWiG. © hil/aerzteblatt.de

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