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Ärzteschaft

Sachsen: Interpretationshilfe erleichtert Ärzten Versorgung von Asylbewerbern

Freitag, 8. Januar 2016

Dresden – Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) hat gemeinsam mit der Sächsischen Landesärztekammer (SLÄK), den beteiligten Staatsministerien, der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) und der Sächsischen Krankenhausgesellschaft (KGS) eine Interpretationshilfe für die medizinische Versorgung von Asylbewerbern vorgelegt. Der Katalog soll Ärzten die Auslegung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) erleichtern.

Den Initiatoren zufolge waren Ärzte bei der Entscheidung, ob eine Leistung sofort oder nur mit Kostenzusage erbracht werden darf, bisher weitgehend auf sich selbst gestellt. „Die Interpretationshilfe bietet jetzt für häufige Fälle konkrete und verbindliche Hinweise“, betonte der SLÄK-Präsident Erik Bodendieck.

Insbesondere die Behandlung häufiger chronischer Erkrankungen sei hier geregelt. Aber auch der Umfang der nach AsylbLG möglichen Vorsorgeuntersuchungen, Rehabilitationsmaßnahmen oder Impfungen würden thematisiert. Bodendieck verwies darauf, dass in jedem Fall das Wirtschaftlichkeitsgebot gelte. Auch bei Asylbewerbern müssten Leistungen ausreichend, notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Demnach bezieht sich die Interpretationshilfe darauf, was nach AsylbLG als „ausreichend“ zu bezeichnen ist.

Erik Bodendieck: „Die Interpretationshilfe wird die medizinische Versorgung vereinfachen und helfen, Bürokratie sowohl auf Seiten der Ärzteschaft, als auch bei der Landesdirektion und den Sozialämtern zu vermeiden“. © hil/aerzteblatt.de

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