Ärzteschaft
Bayerische Ärztekammer warnt vor Boykott der GOÄneu
Montag, 11. Januar 2016
München – Auf die Rechtslage zur Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hat die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) hingewiesen. Deren Präsident Max Kaplan weist im Leitartikel der Januarausgabe 2016 des Bayerischen Ärzteblattes darauf hin, dass die GOÄ eine Rechtsverordnung sei, die von der Bundesregierung mit der Zustimmung des Bundesrates verabschiedet werde und nicht auf der Basis einer Einigung zwischen Bundesärztekammer (BÄK) und privater Krankenversicherung (PKV) zustande komme.
„Wer der BÄK jetzt die Legitimation für die GOÄ-Verhandlungen abspricht, verkennt die Rechtslage und übersieht, dass bereits 2008 der Deutsche Ärztetag (DÄT) beschlossen hat, eine moderne Gebührenordnung auf Basis betriebswirtschaftlicher Kalkulationen aufzubauen“, so Kaplan.
Er warnte davor, auf dem Sonderärztetag zur GOÄ-Reform am 23. Januar die Bewegungsspielräume der BÄK-Verhandlungsführer einzuschränken oder die Verhandlungen mit der PKV aufzukündigen. Die Chancen für eine neue und moderne Gebührenordnung stehen laut Kaplan „noch nie so gut wie heute“. Bei einer Ablehnung werde man diese so schnell nicht mehr bekommen, so der Kammerpräsident.
GOÄ-Novelle: Aktueller Sachstand
Die Chancen für die erste Gesamtnovelle seit 1982 stehen gut. Kein Geringerer als der Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe (CDU), hat es am 12. Mai 2015 in der Frankfurter Paulskirche anlässlich der Eröffnung des 118. Deutschen Ärztetages (DÄT) nochmals bestätigt
Verschiedene Bereiche wie die Beschreibung der Aufgabenpflichten und Arbeitsweisen der sogenannten „Gemeinsamen Kommission“ (GeKo) oder die Erarbeitung von Positiv- beziehungsweise Negativlisten, verlangten noch viel Verhandlungstaktik und -geschick. „Umso nötiger ist es, dass der Sonder-Ärztetag der BÄK den Rücken stärkt“, so der Bayerische Kammerchef.
Der Sonderärztetag zur GOÄ-Novellierung war notwendig geworden, nachdem die Delegiertenversammlungen der Ärztekammern von Baden-Württemberg, Berlin und Brandenburg ihn beantragt hatten. Laut der Satzung der BÄK genügt ein Quorum von drei der 17 Landesärztekammern, um ein solches Treffen einzuberufen. © hil/aerzteblatt.de

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