Politik
Experten begrüßen geplantes Konsum- und Abgabeverbot von E-Zigaretten an Jugendliche
Dienstag, 12. Januar 2016
Berlin – Medizinische Sachverständige haben das von der Bundesregierung geplante Konsum- und Abgabeverbot von elektronischen Zigaretten und sogenannten E-Shishas –also elektronischen Wasserpfeifen – an Kinder und Jugendliche begrüßt. Bei einer Anhörung des Familienausschusses Anfang der Woche betonten sie, dass der Konsum von elektronischen Zigaretten und Shishas zu gravierenden Gesundheitsschäden führen könne.
E-Zigaretten verdampfen Flüssigkeiten zum Inhalieren. Diese „Liquids“ können Nikotin enthalten und sind oft aromatisiert, zum Beispiel mit Geschmacksrichtungen wie „Bubble Gum“, „Gummibärchen“ oder „Mango“, was sie vor allem für Kinder und Jugendliche sehr attraktiv macht. Bei den Liquids handelt es sich aber nicht um Tabakwaren im Sinne des Jugendschutzgesetzes (JuSchG), so dass die Abgabe- und Konsumverbote des Gesetzes bislang nicht gelten. Ein neues Gesetz soll diese Lücke schließen.
Die Sachverständigen mahnten bei der Anhörung auch mehr Prävention an. „Verbote allein reichen nicht aus“, sagte der Leiter des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes Berlin-Mitte, Matthias Brockstedt. Karl-Josef Eßer von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin und Robert Loddenkemper von der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beratungsmedizin warnten zudem bei der Anhörung vor den gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Passivrauchens von E-Zigaretten. Im Sinne des Jugendschutzes müsse über ein Konsumverbot für Erwachsene in der Anwesenheit von Minderjährigen beispielsweise in Autos nachgedacht werden. Die übrigen Sachverständigen unterstützten diese Forderung.
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Martina Pötschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum forderte die Abgeordneten auf, die geplante Gesetzesnovelle für eine umfassende Umsetzung des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs zu nutzen. Diese empfehle unter anderem ein Verbot von Zigarettenautomaten. Trotz der kartenbasierten Alterskontrolle seien Automaten für Minderjährige weiterhin die drittwichtigste Bezugsquelle für Zigaretten. Ebenso sehe das WHO-Übereinkommen ein Verkaufsverbot von Süßigkeiten, Spielzeug und anderen Gegenständen in Zigarettenform vor, erinnerte Pötschke-Langer.
In einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung habe rund ein Drittel aller Kinder und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren angegeben, mindestens einmal eine E-Zigarette oder E-Shisha ausprobiert zu haben.
© hil/aerzteblatt.de

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