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Medizinstudierende fordern grundlegende Reform des praktischen Jahres

Mittwoch, 13. Januar 2016

Berlin – Eine grundlegende Reform des letzten Jahres im Medizinstudium – des praktischen Jahres (PJ) fordern die Medizinstudierenden im Hartmannbund und die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd).

Im letzten Abschnitt der ärztlichen Ausbildung sollen die Studierenden lernen, im Stationsalltag zurechtzukommen, praktische Fertigkeiten zu meistern und klinisches Denken einzuüben, um nach dem Examen gut vorbereitet an der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung mitzuwirken. Aus Sicht der Studierenden wird das PJ diesen Erwartungen derzeit nicht gerecht: Die überragende Mehrheit der Studierenden (83 Prozent) ist derart unzufrieden mit den Rahmenbedingungen des PJ, dass sie bereit wären, für eine Verbesserung der Arbeits- und Lernbedingungen im PJ zu protestieren.

Lehrzeiten kommen zu kurz
Das zeigt eine Umfrage von bvmd und Hartmannbund vom Herbst 2015. Insgesamt nahmen über 7.000 Studierende aus allen Fakultäten Deutschlands sowie bereits approbierte Ärzte an der Umfrage teil. Abgefragt wurden vor allem die Wünsche der Studierenden in Bezug auf die Arbeits- und Lernbedingungen sowie der Status Quo im PJ.

Die Kritik der Studierenden fokussiert auf drei Punkte: die Fehltageregelung, die Aufwandsentschädigung und Lehr- und Lernzeiten.

Die Regelung der Fehltage in der ärztlichen Approbationsordnung bestimmt aktuell 30 Fehltage im gesamten PJ und differenziert dabei nicht zwischen Urlaub und krankheitsbedingten Fehltagen. „Die geltende Regelung zwingt die Studierenden dazu, im Falle einer Krankheit entweder auf Erholungszeit zu verzichten oder erkrankt am Ausbildungsort zu erscheinen“, kritisieren den Studierenden. Krankheitsbedingtes Fernbleiben vom Ausbildungsplatz dürfe nicht auf das Fehltage-Kontingent angerechnet werden.

Aufwandsentschädigung zu niedrig
Thema Aufwandsentschädigung: Die ärztliche Approbationsordnung erlaubt hierfür die Zahlung einer Aufwandsentschädigung bis zum BAföG-Höchstsatz von derzeit 597 Euro monatlich, allerdings ist kein einheitlicher Mindestsatz festgelegt. Die Umfrage hat ergeben, dass Kliniken hier sehr unterschiedlich agieren: Ein Drittel der Umfrage-Teilnehmer hat angegeben, entweder keine Aufwandsentschädigung oder eine Entschädigung unter 400 Euro monatlich zu erhalten. Für angemessen halten jedoch knapp zwei Drittel der Befragten einen Betrag zwischen 500 und 900 Euro monatlich. Daher sprechen sich die bvmd und die Medizinstudierenden im Hartmannbund mit Nachdruck für die Einführung einer bundesweit einheitlichen Aufwandsentschädigung im PJ gemäß des BAföG-Höchstsatzes aus.

Die Studierenden kritisieren weiterhin, dass die Lehre im PJ oft zu kurz kommt. Insgesamt erhalten laut Umfrage 60 Prozent der Befragten zwei Stunden PJ-Unterricht oder weniger pro Woche. bvmd und die Medizinstudierenden im Hartmannbund fordern ein Mindestmaß an strukturiertem Unterricht im PJ von mindestens vier Stunden pro Woche. Den Studierenden sollte im PJ außerdem ein Fünftel der wöchentlichen Ausbildungszeit zum freien Eigenstudium zur Verfügung stehen.

© hil/aerzteblatt.de

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