Politik
Gesundheits-Ratgeber für Flüchtlinge erschienen
Freitag, 15. Januar 2016
Berlin – Ob Impfungen, Hilfe in Notfällen oder Schutz vor Krankheiten in Asylunterkünften: Mit einem neuen Ratgeber in fünf Sprachen will das Bundesgesundheitsministerium die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen verbessern. Nach Angaben von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) soll Asylsuchenden damit geholfen werden, „sich in unserem Gesundheitswesen zurechtzufinden“. Zudem würden die Helfer und die zuständigen Behörden vor Ort entlastet, erklärte Gröhe am Freitag in Berlin.
Der Ratgeber enthält unter anderem allgemeine Hinweise zur verpflichtenden Erstuntersuchung nach der Ankunft in Deutschland und einen Impfausweis sowie Informationen zu Schwangerschaftsuntersuchungen und Vorsorgeuntersuchungen für Kinder. Der Gesundheitsratgeber erscheint in Deutsch, Englisch, Arabisch, Kurdisch und Paschto. Das sind laut Ministerium die Sprachen, die Asylbewerber am häufigsten sprechen.
Der Ratgeber wird unter anderem an Ministerien in den Bundesländern sowie an Migrantenorganisationen und Wohlfahrtsverbände versandt und kann auch über das Internet unter www.Ratgeber-Gesundheit-fuer-Asylsuchende.de bestellt werden und auf der Internetseite des Ministeriums heruntergeladen werden.
Das Robert Koch-Institut (RKI) sieht derzeit keine erhöhte Infektionsgefährdung der Bevölkerung durch Asylsuchende. Auch Bundesärztekammerpräsident Frank-Ulrich Montgomery war zu Jahresbeginn Befürchtungen entgegen getreten, die vielen Flüchtlinge könnten das deutsche Gesundheitssystem überfordern. In der Regel handele es sich um junge, dynamische Männer. Auch lägen die durchschnittlichen Gesundheitskosten eines Asylbewerbers im Vergleich zu einem Deutschen deutlich niedriger.
Im Oktober waren Regelungen unter anderem zum verbesserten Impfschutz von Flüchtlingen und zur erleichterten Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Asylsuchende in Kraft getreten. Die Länder können aber nach wie vor selbst entscheiden, ob sie eine Gesundheitskarte an die Flüchtlinge ausgeben oder sich diese weiterhin vor dem Gang zum Arzt einen Behandlungsschein bei den Behörden holen müssen.
Grundsätzlich sind die Leistungen auf Akutbehandlung, zum Beispiel bei Infektionen oder bei Schmerzen, beschränkt. Zu den Leistungen für Asylsuchende gehören außerdem Schutzimpfungen und medizinisch notwendige Vorsorgeuntersuchungen. © afp/aerzteblatt.de

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