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Ärzteschaft

Weniger Meldungen wegen vermuteter Behandlungsfehler

Montag, 18. Januar 2016

Hamburg – 2014 haben sich 3.275 Versicherte bei der Techniker-Krankenkasse (TK) wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers gemeldet. Im Jahr zuvor waren es noch 4.200 gewesen. Ein Schwerpunkt der Meldungen lag im chirurgischen Bereich – hier wurden der Kasse 1.204 Fälle gemeldet. Auf Platz zwei landeten die Zahnmediziner mit 387 Verdachtsfällen, gefolgt von den Orthopäden (194 Verdachtsfälle) und den Allge­mein­medizinern (192 Verdachtsfälle).

„Längst nicht jeder Verdachtsfall entpuppt sich tatsächlich als Fehler. Oftmals handelt es sich um einen schicksalhaften Verlauf, wobei der Unterschied für den Patienten nur schwer erkennbar ist“, sagte Christian Soltau, Medizinrechtsexperte bei der TK. Allerdings gehe die Kasse auch davon aus, dass die Dunkelziffer bei den vermuteten Behandlungsfehlern noch höher liege „weil viele nicht wissen, an wen sie sich wenden können“, so Soltau. Die Kasse empfiehlt Patienten, die befürchten, dass ihrem Arzt Fehler unterlaufen sind, diesen zunächst direkt darauf ansprechen.

Eine wichtige Anlaufstelle bei vermuteten Behandlungsfehlern sind die Gutachter­kommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungs­stellen der Bundesärztekammer, wies im vergangenen Sommer auf speziellen Risikokonstellationen im Gesundheitswesen hin. „Ärzte und Pflegekräfte arbeiten am Limit – und manchmal auch ein Stück darüber hinaus“, sagte Crusius bei der Vorstellung der Behandlungsfehlerstatistik für das Jahr 2014.

So sei die Zahl der ambulanten Behandlungsfälle in Deutschland zwischen den Jahren 2004 und 2013 um 157 Millionen auf fast 700 Millionen angestiegen. Die Zahl der stationären Fälle erhöhte sich zwischen 2004 und 2012 um 1,8 Millionen auf 18,6 Millionen. „Die Zahl der festgestellten Fehler liegt im Vergleich zu der Gesamtzahl der ambulanten und stationären Behandlungsfälle im Promillebereich“, so Crusius. Gleich­wohl sei jeder Fehler einer zu viel: „Wir sorgen für einen transparenten Umgang mit Behandlungsfehlern. Und wir sind uns unserer Verantwortung darüber bewusst, dass den betroffenen Patienten schnell und professionell geholfen werden muss – medizinisch, seelisch und mitunter auch rechtlich“, so Crusius.

Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Kammern haben im Jahr 2014 bundesweit insgesamt 7.751 Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen. Danach lag in 2.252 Fällen ein Behandlungsfehler vor. © hil/aerzteblatt.de

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