Ärzteschaft
Ausländische Ärzte dürfen in Kliniken und Praxen hospitieren
Montag, 18. Januar 2016
Bremen – Hospitationen ausländischer Ärzte erleichtern diesen den Einstieg in das deutsche Gesundheitswesen. Der Bremer Wirtschaftssenator Martin Günthner stellte jetzt in einem Schreiben an die Präsidentin der Landesärztekammer der Stadt, Heidrun Gitter, klar, dass diese Hospitationen nicht gegen das Mindestlohngesetz verstoßen. „Ein Hospitant, der als Gast beziehungsweise als Beobachter am beruflichen Geschehen teilnimmt, ohne selbst Arbeitsleistungen zu erbringen, ist kein Praktikant im Sinne des Mindestlohngesetzes“, so der Senator.
Gitter hatte den Bremer Senat um eine rechtssichere Auskunft gebeten und begrüßte jetzt die Klarstellung. „Hospitationen beschleunigen den Spracherwerb und trainieren in der Anwendung der deutschen Fachsprache“, sagte sie. Die ausländischen Ärzte könnten so allmählich sicherer werden und erkennen, ob auch fachlich noch Aufholbedarf bestehe.
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Ein von der Ärztekammer initiiertes Patenmodell, bei dem erfahrene Kammermitglieder den neuangekommenen Ärzte zur Seite stehen, hat laut Gitter gezeigt, dass viele Ärzte in Bremen gerne solche Hospitationen ermöglichen und begleiten möchten. „Ich freue mich sehr, dass unsere Mitglieder jetzt aktiv ihre Patenschaft mit Leben füllen können und den neuen Kollegen Hospitationen vermitteln können“, sagte Gitter.
Sie betonte, dies dürfe aber kein Freibrief dafür sein darf, Ärzte ohne Vergütung zu beschäftigen. Empfehlenswert sei, die Hospitationen von vornherein zeitlich zu begrenzen. Günthner rät zudem dazu, „eine schriftliche Vereinbarung über die Rahmenbedingungen zu treffen“, um so die Hospitation auch rechtlich klar als solche zu fixieren. © hil/aerzteblatt.de

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