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Elektronischer Heilberufsausweis: Sachsen startet Vorabidentifizierung für Ärzte

Montag, 18. Januar 2016

Dresden – Die Sächsische Landesärztekammer ermöglicht ihren Mitgliedern ab sofort eine Vorabidentifizierung für den elektronischen Heilberufsausweis. Die Kammer begründete ihr Angebot mit dem Hinweis auf das E-Health-Gesetz zur Einführung der medizinischen Telematikinfrastruktur, das im letzten Jahr vom Bundestag verabschiedet wurde.

„Der elektronische Arztbrief, der elektronische Entlassbrief, der Notfalldatensatz und weitere Anwendungen werden kommen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Kammer. Innerhalb der nächsten fünf Jahre werde daher jeder Arzt einen elektronischen Heilberufsausweis für qualifizierte elektronische Signaturen, für die Authentifikation in der Telematikinfrastruktur und für Verschlüsselungsprozesse benötigen.

Die Beantragung eines elektronischen Arztausweises ist zwingend mit einer persönlichen Identifizierung verbunden. Um diesen Prozess zeitlich zu entzerren, können sich die sächsischen Ärzte in der Hauptgeschäftsstelle in Dresden sowie in den Bezirksstellen Chemnitz und Leipzig und in der Außenstelle Bautzen vorab identifizieren.

Der Prozess dauert nach Auskunft der Kammer etwa zehn bis 15 Minuten. Erforderlich ist dafür ein Personalausweis, der mindestens noch drei Monate gültig ist. Anschließend kann der Arzt den Antragsprozess zeitlich flexibel von zu Hause aus online fortsetzen. © EB/aerzteblatt.de

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