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Ärzteschaft

KBV ruft vor Sonderärztetag zur Geschlossenheit bei der GOÄ-Reform auf

Mittwoch, 20. Januar 2016

Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat vor dem Sonderärztetag am kommenden Samstag zur neuen Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) zur Geschlossenheit aufgerufen. „Wir dürfen niemandem – weder in der Politik noch sonst wo – einen Anlass bieten, das Projekt der Novellierung der GOÄ wieder einzustellen“, appellierte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen an die Teilnehmer des Sonderärztetages.

Zwar sei es richtig, die Details der GOÄneu zu diskutieren, im Grundsatz bestehe aber „überhaupt kein Zweifel daran, dass die Gebührenordnung für Ärzte veraltet ist und der dringenden Überarbeitung bedarf“, so Gassen. „Die medizinischen Leistungen der Kollegen müssen angemessen honoriert werden. So berücksichtigen die jetzigen Gebührensätze schon längst nicht mehr die gestiegenen Kostensätze“, sagte der KBV-Chef.

GOÄ-Novelle: Aktueller Sachstand

Die Chancen für die erste Gesamtnovelle seit 1982 stehen gut. Kein Geringerer als der Bundesminister für Gesundheit, Hermann Gröhe (CDU), hat es am 12. Mai 2015 in der Frankfurter Paulskirche anlässlich der Eröffnung des 118. Deutschen Ärztetages (DÄT) nochmals bestätigt: Nachdem in der vorangegangenen Legislaturperiode die Gebührenordnung

Gassen warnte in diesem Zusammenhang davor, die GOÄ dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) anzugleichen. „Die Grundlagen beider Versicherungs­systeme sind komplett unterschiedlich. Es darf hier keine Verwässerung stattfinden“, sagte er.

Der Sonderärztetag zur GOÄ-Novellierung geht auf einen Antrag der Ärztekammern von Baden-Württemberg, Berlin und Brandenburg zurück. Laut der Satzung der Bundesärzte­kammer genügt ein Quorum von drei der 17 Landesärztekammern, um ein solches Treffen einzuberufen. „Lassen Sie uns gemeinsam die BÄK unterstützen“, so Gassens Appell für den kommenden Samstag. © hil/aerzteblatt.de

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Kommentare

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Avatar #106067
dr.med.thomas.g.schaetzler
am Samstag, 23. Januar 2016, 15:44

Wie schön, dass es ...

im Intro unter www.aerzteblatt.de/home immer noch heißt:
"Die Kassenärztliche Bundesärztekammer (KBV) hat vor dem Sonderärztetag am kommenden Samstag zur neuen Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) zur Geschlossenheit aufgerufen..."

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund
Avatar #672734
isnydoc
am Freitag, 22. Januar 2016, 00:44

"Sonderbehandlung" der GOÄ-Novelle auf "Sonderärztetag"

Sondermeldungen aus den oberen Etagen der Zentralen am Herbert-Lewin-Platz in Berlin oder den Landesablegern überschlagen sich mit dem "besonderen" Sprachgebrauch eines "ausserordentlichen Deutschen Ärztetages", wie er offiziell laut Satzung der BÄK genannt wird.
Woran mag es liegen?

In Nürnberg 2012 gab es eine "Nürnberger Erklärung":
"Der 115. Deutsche Ärztetag stellt deshalb fest:

Wir erkennen die wesentliche Mitverantwortung von Ärzten an den Unrechtstaten der NS-Medizin an und betrachten das Geschehene als Mahnung für die Gegenwart und die Zukunft."

Die Sprachregelung zum aoDÄT in Berlin am 23.Januar 2016 ist "ausserordentlich" bemerkenswert.

Avatar #106067
dr.med.thomas.g.schaetzler
am Donnerstag, 21. Januar 2016, 22:21

"Die Kassenärztliche Bundesärztekammer" ???

Was für eine herrliche Freud'sche Fehlleistung: "Die Kassenärztliche Bundesärztekammer (KBV) hat vor dem Sonderärztetag am kommenden Samstag zur neuen Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) zur Geschlossenheit aufgerufen", steht hier im Deutschen Ärzteblatt.

So manche Funktionäre, Politiker, Medien, Kolleginnen und Kollegen (ver-)zweifeln an der Dualität von Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV). Zu viele Statements sind personell und inhaltlich beliebig austauschbar und lenken von den eigentlichen Kernkompetenzen und ihrer Mängelverwaltung in BÄK und KBV ab.

So kümmert sich jetzt unser Kollege und KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. med. Andreas Gassen bei den Teilnehmern des BÄK-Sonderärztetages über die neue Amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) um Geschlossenheit und Stringenz in der Debatte.

Die Fakten und das institutionelle Versagen der Bundesärztekammer und ihres GOÄ-Verhandlungsführers haben jedoch zum Eklat geführt:

• GOÄ-Systematik auf dem Stand vom 16.4.1987 (BGBl. I, S. 1218)
• GOÄ-Punktwert-Anhebung in 33 Jahren (1983-2016) um insgesamt 14 %
• kalkulatorischer Punktwert 10 (1983), 11 (1988), 11,4 Pfennige (1996)
• jährlicher Punktwertanstieg durchschnittlich 0,42% p. a.
• Nullrunde mit 0,0 Prozent Punktwerterhöhung seit 1997 (19 Jahre!)

Nach polterndem Theaterdonner des GOÄ-Verhandlungsführers, Marburger Bund (MB)-Funktionärs und Präsidenten der ÄKWL, Dr. med. Theodor Windhorst: „Ein außerordentlicher Ärztetag ist nicht erforderlich“ und seiner gleichzeitig juristisch völlig unbedarften Äußerung: „Es kann alles abgerechnet werden, dem der Patient zuvor zugestimmt hat“ im Deutschen Ärzteblatt vom 24.11.2015
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/64913/Bundesaerztekammer-erlaeutert-den-Sachstand-zur-GOAe-Novelle
findet nun doch ein außerordentlicher Ärztetag zur GOÄ-Novelle (GOÄneu) statt.

Facharzt-Verbände stellten die Unabhängigkeit der GOÄ-Verhandler auf der Ärzteseite wegen ihrer Beratertätigkeiten im Ärztebeirat der Allianz Privaten Krankenversicherungs-AG in Frage. Die Ärztevertreter befänden sich in einem Interessenkonflikt, zumal die GOÄ-Verhandlungsführerin Birgit König auf Seiten der PKV auch die Vorsitzende der Allianz Privaten Krankenversicherungs-AG sei.

BÄK-Präsident Montgomery sei laut Geschäftsbericht 2014 des Versicherungskonzerns Vorsitzender im Ärztebeirat der Allianz AG. Der Ärztebeirat tage jährlich, so die Auskunft der Allianz Deutschland AG. „Der Ärztebeirat ist ein beratendes Gremium zu Fragen und Trends im Gesundheitssystem“, so Alexandra Kusitzky von der Allianz-Unternehmenskommunikation.

Auch der Präsidenten der Ärztekammer Nordrhein, CDU-MdB Rudolf Henke, und MB-Vorsitzender sei im Allianz-Ärztegremium Mitglied.

Und von manchen altgedienten Ärztefunktionäre wird die über 30 Jahre alte, Labor-, Technik- und Analogziffern-lastige Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) schön geredet.

Seit 2008 wird jährlich mehrfach beteuert, die GOÄneu-Fertigstellung sei im Folgejahr so gut wie unterschriftsreif. Selbst die Ärzte Zeitung online berichtete noch am 4.9.2014 mit dem Titel "BÄK-Präsident - GOÄ-Reform vor letzten Hürden" im Exklusiv-Interview mit der "Ärzte Zeitung":
Frage: Wann wird "eine gremienreife Entwurfsfassung der neuen GOÄ vorliegen - inklusive der Leistungslegenden, Punktzahlen und Punktwerte. Liegen Sie im Zeitplan?"
Antwort BÄK-Präsident Prof. h. c. (HH) Dr. med. Frank Ulrich Montgomery: "Mir wird von den Verhandlungskommissionen mitgeteilt, dass das bis Ende des Jahres [2014] der Fall sein wird." Und weiter: "Unser Ziel ist es, eine Regelung zu finden, die dazu führt, dass eine Reform eben nicht erst wieder nach 30 Jahren erfolgt."
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/868195/baek-praesident-goae-reform-letzten-huerden.html

Da war auch schon als Ablenkungsmanöver ein neuer § 11a in der Bundesärzteordnung (BÄO) in Planung: Die Einrichtung einer "Gemeinsamen Kommission zur Weiterentwicklung der GOÄ" (GeKo). Dieses weitere "Selbstverwaltungs-Gremium", das eine bis jetzt geheim gehaltene GOÄneu mit weiterhin unbekannten Honorar- und Ausgaben-Entwicklungen ausrichten soll, um "auf dieser Grundlage Empfehlungen zur Anpassung und Weiterentwicklung der GOÄ" erarbeiten zu können, wird auch nach dem außerordentlichen Ärztetag weiterhin vollkommen schleierhaft bleiben.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund
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